Staatsfinanzen bleiben im Plus
wf Berlin – Deutschland wird 2019 trotz des abgeschwächten Wachstums von real voraussichtlich nur noch 0,5 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) wieder einen Überschuss im Staatshaushalt ausweisen. Zu diesem Ergebnis kommt der Stabilitätsrat von Bund und Ländern, der die Entwicklung der Finanzen überwacht. Die obere Grenze zum maximalen staatlichen Defizit von 0,5 % des BIP werde mit Abstand eingehalten, teilte der Stabilitätsrat nach seiner Sitzung in Berlin mit. Dies gelte auch für die mittelfristige Entwicklung bis 2023. Diese Einschätzung teilt der unabhängige wissenschaftliche Beirat beim Stabilitätsrat unter Leitung des Wirtschaftswissenschaftlers Thiess Büttner. Der Bund wird im Stabilitätsrat von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) vertreten, die SPD-geführten Bundesländer von der Finanzministerin aus Rheinland-Pfalz, Doris Ahnen. Den Vorsitz bei den Ländern hat Hessens Finanzminister Thomas Schäfer (CDU).Dem Beirat zufolge soll der gesamtstaatliche Finanzierungsüberschuss in diesem Jahr 1 % und im nächsten Jahr 0,75 % des BIP betragen. Bis 2023 werde eine Überschussquote von 0,25 % bis 0,5 % erwartet. Der um konjunkturelle Komponenten bereinigte strukturelle Überschuss liege zunächst etwas darunter und vom Jahr 2021 an auf gleichem Niveau. Der Stabilitätsrat selbst hält es mit Blick auf das “schwierige außenwirtschaftliche Umfeld” und den “eingetrübten Ausblick” für unerlässlich, die Ausgaben der öffentlichen Haushalte noch stärker zu priorisieren und Ausgabendisziplin zu wahren.Konsolidierungshilfen beziehen bis einschließlich 2019 die Bundesländer Berlin, Bremen, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein. Alle Länder hätten 2018 ihre Konsolidierungsvorgaben eingehalten, heißt es. In Bremen und im Saarland könnten jedoch weitere Maßnahmen nötig sein, um den Landeshaushalt nachhaltig zu sanieren. Länder scheuen Transparenz Kritik äußerte der Beirat an der mangelnden Bereitschaft der Länder, die Einhaltung der Schuldenbremse transparent zu machen. Von 2020 an obliegt dem Beirat die Überprüfung. Dazu wurde ein harmonisiertes Analysesystem festgelegt.Die Überwachung der Schuldenbremse werde aber weitgehend unter Ausschluss der Öffentlichkeit erfolgen, monierte der Beirat. Denn die Länder müssen einwilligen, damit die ermittelten Werte veröffentlicht werden dürfen. Die Information von Parlamenten und Öffentlichkeit sei aber eine wichtige Voraussetzung für die Bindungswirkung der Haushaltsregeln, halten die Wissenschaftler fest.