Steuerbonus für Mitarbeiterkapital
wf Berlin
Die Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll steuerlich deutlich attraktiver werden. Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) will dazu die sogenannte Dry-Income-Problematik lösen. Dazu soll die hinausgeschobene Besteuerung nicht schon nach zwölf Jahren, sondern künftig erst nach 20 Jahren zwingend sein. Zudem soll eine Pauschalbesteuerung zu einem Satz von 25% möglich sein – beim Verkauf, zum Ende des Dienstverhältnisses oder spätestens nach 20 Jahren. Die Besteuerung für diese Regelfälle könnte zudem noch weiter hinausgeschoben werden, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, die den Steueranspruch des Fiskus sichern. Dies wäre etwa die Haftung des Arbeitgebers auf freiwilliger Basis.
Diese noch internen Überlegungen des Bundesfinanzministeriums zum Zukunftsfinanzierungsgesetz teilte Lindner den zuständigen Abgeordneten der Ampel-Koalition im Bundestag mit. Auch innerhalb der Bundesregierung sind sie noch nicht abgestimmt. Das Ampel-Bündnis hatte sich aber bereits im Koalitionsvertrag auf bessere Bedingungen für die Mitarbeiterkapitalbeteiligung verständigt. Dazu soll der Freibetrag in der Einkommensbesteuerung von derzeit 1440 Euro auf 5000 Euro erhöht werden. Steigen sollen auch die Schwellen für die begünstigten kleinen und mittleren Unternehmen. Die Werte sollen verdoppelt werden: auf 500 Mitarbeiter, 100 Mill. Euro Jahresumsatz und 86 Mill. Euro Bilanzsumme. Neben anderen Punkten, die den Finanzplatz Deutschland stärken können, soll die Reform der Mitarbeiterkapitalbeteiligung Teil des Zukunftsfinanzierungsgesetzes sein. Der Entwurf wird von Lindners Haus sowie vom Justizressort mit Marco Buschmann (FDP) an der Spitze ausgearbeitet. Der Entwurf soll zügig im nun angebrochenen neuen Jahr fertiggestellt werden.
Attraktiv für Beschäftigte
Die steuerlich verbesserte Mitarbeiterkapitalbeteiligung soll es jungen Unternehmen erlauben, sich im internationalen Wettbewerb zu behaupten. Sie sollen leichter Mitarbeiter gewinnen können. Die Beschäftigten können über die Vermögensbeteiligung von der Entwicklung des Unternehmens profitieren, aber auch enger an das Unternehmen gebunden werden. Die Dry-Income-Problematik bezeichnet den Umstand, dass durch die Zuteilung von Aktien steuerpflichtiges Einkommen entsteht, obwohl kein Geld zugeflossen ist. Diese Problematik trifft besonders Start-ups und Wachstumsunternehmen.
Ergänzend zum deutlich höheren Freibetrag will Lindner mit einer neuen Klausel Mitnahmeeffekte verhindern. Demnach müssen steuerfrei gebliebene geldwerte Vorteile bei der Ermittlung des Veräußerungsgewinns mit dem Abgeltungssatz von 25% nachversteuert werden, wenn sie innerhalb von drei Jahren verkauft oder verschenkt werden.