Steuerbonus für Mietwohnungsbau

Bundeskabinett beschließt befristete Sonderabschreibungen für Investoren

Steuerbonus für Mietwohnungsbau

wf Berlin – Mit einer steuerlichen Förderung will die Bundesregierung private Investitionen in den Mietwohnungsneubau mobilisieren. Dafür beschloss das Kabinett in Berlin zeitlich befristete und degressiv ausgestaltete Sonderabschreibungen. Dies teilte das Bundesfinanzministerium gestern mit. Für Bund, Länder und Gemeinden summieren sich die Steuerausfälle laut Regierungsentwurf bis 2020 auf 2,15 Mrd. Euro.Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) verwies auf den angespannten Wohnungsmarkt in einigen Regionen Deutschlands. Vor allem in den Großstädten fehle Wohnraum. Hinzu komme der Zuzug vieler Flüchtlinge. “Wir müssen jetzt die richtigen Anreize setzen und den Neubau von Wohnungen gezielt und zeitlich befristet steuerlich fördern”, erklärte Schäuble. Dies entlaste den Wohnungsmarkt in den nächsten Jahren.Die Förderung zielt auf den Bau neuer Mietwohnungen im unteren und mittleren Preissegment in ausgewiesenen Fördergebieten. Für Wohnungen mit hohem Standard bedürfe es keiner Förderung, hieß es. Die Baukosten dürfen 3 000 Euro je Quadratmeter Wohnfläche nicht übersteigen. Gefördert werden davon maximal 2 000 Euro je Quadratmeter. Befristet ist die Förderung in zweierlei Hinsicht: Begünstigt werden Investitionen, für die ein Bauantrag zwischen dem 1. Januar 2016 und dem 31. Dezember 2018 gestellt wird. Auch eine Bauanzeige ist möglich. Zudem kann die Sonderabschreibung letztmalig 2022 in Anspruch genommen werden. Zehn Jahre müssen die Flächen zudem für Wohnzwecke vermietet werden. Wohnungswirtschaft erfreutDie Wohnungswirtschaft begrüßte den Schritt der Regierung. “Die Sonder-Afa kann ein wirksamer Anreiz sein, mehr bezahlbare Wohnungen zu bauen”, erklärte Axel Gedaschko, Präsident des Spitzenverbandes der Wohnungswirtschaft GdW. Das Abschreibungslimit von 2 000 Euro je Quadratmeter auf die anfallenden Baukosten könnte Gedaschko zufolge preisdämpfend wirken. Die GdW dringt jedoch als Alternative zur Abschreibung auf eine gleichwertige Investitionszulage für Wohnungsunternehmen, die die Sonderabschreibung nicht nutzen können.Positiv wertete die GdW – aber auch der BFW Bundesverband Freier Immobilien- und Wohnungsunternehmen – die nun festgelegte Höhe für die Baukosten von 3 000 Euro. Zunächst seien nur 2 200 Euro geplant gewesen. Besonders in den Metropolregionen lägen die Herstellungskosten eines Gebäudes in der Regel deutlich höher als 2 200 Euro. Dabei seien staatliche Abgaben und Auflagen oft die größten Kostentreiber – etwa die Energiesparverordnung. BFW-Präsident Andreas Ibel sprach sich dafür aus, nun auch die Normalabschreibungen von 2 % auf 3 % zu erhöhen. Damit werde der heute viel kürzeren Nutzungsdauer von Wohngebäuden Rechnung getragen.