Forschung und Entwicklung

Steuerlicher Rückenwind für die Forschung

Die deutsche Forschungsförderung ist nachgebessert worden. Der Standort liegt nun im Hinblick auf seine Steuerattraktivität wieder im Mittelfeld für F&E. Aber es ist noch Luft nach oben.

Steuerlicher Rückenwind für die Forschung

Steuerlicher Rückenwind für die Forschung

Deutschland im internationalen Vergleich bei der Förderung wieder im Mittelfeld − Antragshürden abgesenkt

lz Frankfurt
Von Stephan Lorz, Frankfurt

Wenn die deutschen Unternehmen bei den immer kürzeren Innovationszyklen mithalten möchten, müssen sie mehr in Forschung und Entwicklung investieren. Das ist in den vergangenen Jahren zwar durchaus geschehen, ein Großteil der zusätzlichen Mittel wurde aber durch die Teuerung aufgebraucht. Künftig ist es aber noch wichtiger, dass mehr Geld in potenzielle Innovationen gesteckt wird, um auf dem Weltmarkt erfolgreich zu sein.

Denn die Herausforderungen werden durch komplett neue Technologien im technischen Bereich, die Transformation ganzer Branchen (Umwelt, Energie, Verkehr) und die Integration von Tools künstlicher Intelligenz immer größer. Um Unternehmen noch stärker in Forschung und Entwicklung zu drängen, muss die Politik daher bei der Forschungsförderung nachbessern, die steuerlichen Anreize vergrößern und den Unternehmen die Antragsstellung erleichtern. Gerade Letzteres war ausweislich einer DIHK-Umfrage in der Vergangenheit zu komplex, sodass viele Unternehmen davor zurückschrecken.

Aufruhr um Innovationsprogramm

Zuletzt gab es beim Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand (ZIM) Aufruhr unter den Unternehmen, weil ihnen eine neue Richtlinie noch mehr Bürokratie aufbürdet und neue Rechtsunsicherheit schafft. Dabei ist das Programm ein zentraler Ansatzpunkt, um Innovationen im Mittelstand zu beschleunigen. Grund ist eine neue Bestimmung (Anlage 6.4a), die bei Förderanträgen verlangt, dass die Unternehmen erwartete Ausgaben genau beziffern müssen, die während der Laufzeit über die Personalausgaben hinausgehen. Die Sorge ist groß, dass Fördersummen zurückverlangt oder sie gar rechtlich belangt werden, wenn die geschätzten und angenommenen Ausgaben nicht genau mit den realen Beträgen übereinstimmen. Viele Mittelständler schreckt das ab, sie ziehen sich zurück, was auch Universitäten und Hochschulen trifft, mit denen sie üblicherweise zusammenarbeiten.

Förderung seit April höher

Die Forschungsberatung Ayming hat nun auf der Basis ihrer internationalen Arbeit mit Unternehmen anhand von beispielhaften Förderfällen geprüft, wie die Lage in den einzelnen Ländern ist. Hintergrund ist auch, dass das neue Wachstumschancengesetz nach Zustimmung durch den Bundesrat jetzt mit einer deutlichen Erweiterung der Forschungszulage daherkommt und noch mehr Anreize für deutsche Unternehmen schaffen soll, mehr Geld in die Forschung zu stecken. Der Steuerabzug für förderfähige Kosten ist von 25% auf 35% angehoben worden für kleine und mittlere Unternehmen.

Unter „förderfähige Kosten“ versteht der Gesetzgeber dabei 100% der Personalkosten für das Projekt, 70% der Kosten für Auftragsforschung (vorher 50%) sowie die Aufwendungen für abnutzbare Wirtschaftsgüter. Es gibt allerdings eine Deckelung der Förderung auf 3,5 Mill. Euro für kleine und mittlere Firmen sowie auf 2,5 Mill. Euro für größere Unternehmen. Zusätzlicher Vorteil: Der Förderungsantrag und -zuschlag ist über die ganze Strecke digital ausgestaltet. Die Bearbeitungszeit, beobachtet Ayming, kann allerdings „eine Woche bis zu mehreren Monaten betragen“, je nach örtlichem Finanzamt. Das Geld fließt dann über eine Steuererstattung oder über eine direkte Zahlung zu.

Antragshürden abgesenkt

Mit Blick auf die Konkurrenzländer liegt Deutschland hier durchaus im Mittelfeld. Belgien gewährt etwa eine Teilbefreiung von 80% der Lohnsteuer für bestimmte F&E-Kosten, während die Schweiz eine Lohnsteuergutschrift von 32% (bis zu 350.000 Euro) für förderfähige Ausgaben anbietet. Und in den Niederlanden können Unternehmen eine Lohnsteuergutschrift von bis zu 32% für F&E-Projekte beantragen. Neben der Förderhöhe unterscheiden sich die Förderungsregime auch in der Art und Weise, wie der Antrag gestellt, bearbeitet und gewährt wird, was mit unterschiedlichen bürokratischen Zugangshürden verbunden ist.

Die Experten von Ayming haben nun die unterschiedlichen Anforderungen anhand von Beispielfällen und sinnvollen Annahmen vergleichbar gemacht. Und der Vergleich zeigt: Deutschland kann sich mit seiner Forschungsförderung durchaus sehen lassen. Das gilt sowohl für die Förderhöhe als auch für die Schwierigkeiten beim Förderantrag. Manche Länder haben einfachere Verfahren, andere umso schwierigere. Unternehmen in Frankreich, Portugal und den USA werden zwar bessere Bedingungen geboten, in anderen wie Italien, den Niederlanden und Belgien sowie der Schweiz sieht es aber schlechter aus.

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