Steuerstandort Deutschland für Unternehmen attraktiv
wf Berlin – Mit einem Steuertarif von 29,8 % für Kapitalgesellschaften stuft die Bundesregierung den Standort Deutschland als attraktiv ein. Die steuertarifliche Gesamtbelastung für Unternehmen bleibe unter der im internationalen Vergleich wichtigen Marke von 30 %, schreibt das Bundesfinanzministerium in seinem neuesten Monatsbericht. Die tarifliche Gesamtbelastung reiche von 10 % in Bulgarien bis fast 40 % in den USA. Tatsächlich spielt Deutschland damit bei den Steuersätzen im oberen Teil der Liga (siehe Grafik).Einmal jährlich zieht das Ministerium einen internationalen Vergleich von Steuersätzen und Eckpunkten der Bemessungsgrundlage. In den meisten der untersuchten Staaten seien die untersuchten nominalen Steuersätze im Vergleich zum Vorjahr unverändert geblieben, heißt es. Mit einem Körperschaftsteuersatz von nur 15 % liege Deutschland im unteren Bereich, gleichauf mit Kanada, Lettland und Litauen und nur hinter der Schweiz (9,5 %), Bulgarien (10 %), Irland und Zypern (beide 12,5 %).Dieser Wert lässt jedoch die Steuern nachgeordneter Gebietskörperschaften außer Acht. In Deutschland ist dies die Gewerbesteuer. Hinzu kommen Zuschläge oder Ähnliches des Zentralstaates. In manchen Staaten wie der Schweiz oder den USA kann die Steuer der lokalen Gebietskörperschaft als Betriebsausgabe abgezogen werden. Deshalb dürfen Steuersätze nicht einfach addiert werden. Hierzulande minderte die Gewerbesteuer nur bis 2008 die Bemessungsgrundlage. Diese Regelung wurde aufgegeben, um die Finanzströme der Gebietskörperschaften zu entflechten. Regime für AnteilseignerUnterschiedlich sind dem Ministerium zufolge auch die Regime bei der Besteuerung von Dividenden. Fast alle Staaten hätten Systeme eingeführt, um die Doppelbelastung beim Anteilseigner durch Einkommensteuer und durch Körperschaftsteuer bei der Gesellschaft zu vermeiden oder mindestens zu mildern. In Europa gibt es nur in Irland und in der Schweiz keine Entlastung der ausgeschütteten Gewinne. Deshalb seien die Tarife nach wie vor sehr niedrig. In Estland, der Slowakei und Zypern bleibt die Dividende beim Anteilseigner steuerfrei. Malta komme mit einem Anrechnungssystem zu einem ähnlichen Ergebnis.In der periodenübergreifenden Berücksichtigung von Verlusten seien viele Staaten restriktiver als Deutschland. Vielfach sei kein Verlustrücktrag möglich. Hierzulande sorge die Regelung, die den unbegrenzten Rücktrag erlaube, für Liquiditätszufuhr in wirtschaftlich weniger ertragreichen Zeiten. Ähnliche Vorschriften gibt es in Frankreich, Irland, den Niederlanden, Großbritannien, Kanada und den USA – teilweise aber mit einer zeitlichen Beschränkung.