Steuersubventionen fallen durch

Forscher halten zehn von 33 Vergünstigungen für obsolet - Evaluierung für die Bundesregierung

Steuersubventionen fallen durch

Steuervergünstigungen im Umfang von 1,8 Mrd. Euro können laut Analyse eines Forscherteams im Auftrag des Bundesfinanzministeriums abgeschafft werden. Diese betreffen vor allem Befreiung von der Energie- und Stromsteuer. Aber es gibt auch als gut eingestufte Steuersubventionen aus diesem Sektor.wf Berlin – Nur sechs Steuervergünstigungen mit einem Volumen von 2,7 Mrd. Euro haben in einer Evaluierung von Experten die Note “gut” bekommen. Dies ist das Ergebnis einer Untersuchung von insgesamt 33 Maßnahmen, die zusammen für Steuerausfälle von 7,4 Mrd. Euro stehen. “Die Mehrheit der überprüften Steuervergünstigungen schneidet nur mittelmäßig ab”, erklärte der Leiter der Evaluierung, Fifo-Chef Michael Thöne. “Immerhin zehn Maßnahmen von insgesamt 1,8 Mrd. Euro sind so schwach, dass sie dringend angepasst oder gleich abgeschafft werden sollten.” Evaluiert haben im Auftrag des Bundesfinanzministeriums Forscher vom Fifo Köln, dem ZEW Mannheim, dem Ifo-Institut und Fraunhofer Fit.Zu den zehn Vergünstigungen mit dem Urteil “schwach” zählen vor allem solche aus der Besteuerung von Energie und Strom, darunter eine Reihe von Begünstigungen für Unternehmen (siehe Kasten). Thöne warnte aber vor voreiligen Schlüssen. In diesem Sektor gebe es auch weiterhin unverzichtbare, große Vergünstigungen, die Forscher als gut einstufen und beibehalten wollen.Die Institute haben seit 2017 ein wissenschaftliches basiertes System zur Evaluierung der Steuervergünstigungen entwickelt. Es beruht auf fünf separat bewerteten Kategorien, deren “Scores” später zu einem Gesamtergebnis zusammengeführt wurden. Die Kategorien sind: Relevanz des Subventionszwecks, Wirksamkeit, Nachhaltigkeit, instrumentelle Eignung sowie Transparenz und Monitoring. Bei den als “schwach” eingestuften Strom- und Energiesteuerbegünstigungen für Betriebe sind es vor allem Wirkung, Nachhaltigkeit und Eignung, die zu dieser Bewertung führen. Relevanz und Transparenz schneiden besser ab.Im Gesamtergebnis ergeben sich Bewertungen zwischen “schwach”, “ausreichend” und “gut”. Die Extreme “ungenügend” und “ausgezeichnet” wurde nicht vergeben. Bei “schwachen” Vergünstigungen besteht “dringender Anpassungsbedarf”, bei “guten” Subventionen kein dringender Bedarf, aber Potenzial. Die Forscher haben die Vergünstigungen zudem quantifiziert und damit aktuelle Zahlen zu den daraus resultierenden Steuerausfällen geliefert. Die Evaluierung wird als wichtiges Element der politischen Steuerung angesehen. Steuervergünstigungen tendieren – einmal eingeführt – zu Langlebigkeit und Mitnahmeeffekten. Zu den einzelnen Maßnahmen liefern die Forscher konkrete Verbesserungsvorschläge.Im Mittelfeld der Ergebnisse mit der Note “ausreichend” findet sich die Steuerbegünstigung für Mitarbeiterkapitalbeteiligung. Die Forscher monieren, dass die Förderung vor allem Arbeitnehmer großer Unternehmen erreicht, da kleine und mittlere Unternehmen das Instrument kaum nutzten. Damit sei ein Großteil der Arbeitnehmer vom Ziel ausgeschlossen, Produktivkapital in Arbeitnehmerhand zu bringen. Verbesserungsvorschläge überlassen die Evaluatoren in diesem Fall aber dem Gesetzgeber.