Streit über EZB-Käufe vor Europas Gerichtshof
ms Frankfurt – Die deutschen Kläger gegen das Anleihekaufprogramm (Quantitative Easing, QE) der Europäischen Zentralbank (EZB) haben ihre Kritik vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) noch einmal eindringlich untermauert. Die EZB ihrerseits verteidigte gestern bei der mündlichen Anhörung in Luxemburg ihre Politik und erhielt etwa von der Bundesregierung Unterstützung.Die QE-Gegner argumentierten vor allem, dass die Käufe gegen das Verbot der monetären Staatsfinanzierung im EU-Vertrag verstießen und die EZB ihr Mandat überschreite. Die EZB wies das zurück und betonte den Erfolg des Programms. Die Bundesregierung stützte die EZB-Position weitgehend. Die Bundesbank pochte darauf, dass QE für Ausnahmesituationen reserviert bleiben müsse.Das Bundesverfassungsgericht hatte im August 2017 “gewichtige Gründe” dafür ausgemacht, dass QE gegen das Verbot der Staatsfinanzierung verstoße und die EZB ihr Mandat überziehe, und Fragen an den EuGH geschickt. Allgemein wird erwartet, dass der EuGH QE als rechtmäßig ansehen wird. In einem früheren, vergleichbaren Fall (OMT-Programm) hatte sich Karlsruhe diesem Verdikt dann weitgehend gefügt.—– Kommentar auf dieser Seite- Bericht Seite 5