Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten kommt

Gesundheitsminister Spahn kündigt Verordnung an

Testpflicht für Rückkehrer aus Risikogebieten kommt

sp/dpa-afx Berlin – Wer von einer Reise in ein sogenanntes Corona-Risikogebiet nach Deutschland zurückkehrt, wird sich wohl schon ab nächster Woche verpflichtend einem Corona-Test unterziehen müssen. Das hat Gesundheitsminister Jens Spahn (CDU) am Montag nach Beratungen mit den Gesundheitsministern der Länder angekündigt. Der Deutschen Presse-Agentur erklärte Spahn, dass er “eine Testpflicht für Einreisende aus Risikogebieten anordnen” werde. Dies diene dem Schutz aller Bürgerinnen und Bürger.”Wir müssen verhindern, dass Reiserückkehrer unbemerkt andere anstecken und so neue Infektionsketten auslösen”, sagte der Minister. Die Tests sollen für die Reisenden kostenfrei sein. Welche Staaten als Risikogebiete mit einer erhöhten Infektionsgefahr gelten, legt die Bundesregierung mit dem Robert Koch-Institut (RKI) fest. Zentrales Kriterium ist, wo es in den vergangenen sieben Tagen mehr als 50 Neuinfizierte pro 100 000 Einwohner gegeben hat.Den Amtskollegen aus den Bundesländern teilte Spahn seine Pläne in einer Schaltkonferenz mit. Zuvor hatte ein Ministeriumssprecher noch erklärt, dass man die rechtlichen Grundlagen für eine Testpflicht auslote. Gefunden hat das Ministerium sie in Paragraf 5 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Er bezieht sich auf eine epidemische Lage von nationaler Tragweite, die der Bundestag wegen der Ausbreitung des Coronavirus bereits vor vier Monaten festgestellt hatte. Im IfSG heißt es dazu: “Das Bundesministerium für Gesundheit wird im Rahmen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite unbeschadet der Befugnisse der Länder ermächtigt, durch Anordnung Personen, die in die Bundesrepublik Deutschland einreisen wollen oder eingereist sind und die wahrscheinlich einem erhöhten Infektionsrisiko für bestimmte bedrohliche übertragbare Krankheiten ausgesetzt waren, insbesondere weil sie aus Gebieten einreisen, die das Robert Koch-Institut als gefährdet eingestuft hat, ausschließlich zur Feststellung und Verhinderung einer Einschleppung einer bedrohlichen übertragbaren Krankheit zu verpflichten, sich ärztlich untersuchen zu lassen.” Eine entsprechende Verordnung soll voraussichtlich in der nächsten Woche in Kraft treten.Bereits seit dem Wochenende sind freiwillige Tests für Rückkehrer aus Risikogebieten auf mehreren deutschen Flughäfen möglich. Wer keinen negativen Test-Befund hat, muss sich wie bisher für zwei Wochen in häusliche Quarantäne begeben. Auch Reisende aus Nicht-Risikoländern können sich freiwillig kostenlos innerhalb von 72 Stunden testen lassen – dann aber nicht am Flughafen, sondern etwa in Arztpraxen oder Gesundheitsämtern. – Wertberichtigt Seite 6