Totalverluste aus Kapital bleiben noch steuerfrei

Derivatemarkt atmet auf - SPD hat nur vertagt

Totalverluste aus Kapital bleiben noch steuerfrei

wf Berlin – Totalverluste aus Kapitalanlagen wie der Verfall von Optionen und Forderungen werden vorerst steuerlich weiterhin anerkannt. Der Finanzausschuss des Bundestags strich die vorgesehene Änderung aus dem Jahressteuergesetz. Der Entwurf kann mit einer Woche Verspätung nun im Bundestag abschließend gelesen werden. Die Streichung der steuerlichen Anerkennung von Totalverlusten würde Absicherungsstrategien durch Derivate deutlich verteuern. Henning Bergmann, geschäftsführender Vorstand des Derivateverbands DDV, wertete die Entscheidung positiv. “Der Verzicht auf die Neuregelung ist der richtige Weg”, sagte Bergmann der Börsen-Zeitung. “Wir begrüßen es sehr, dass die asymmetrische Besteuerung nicht kommt und die Steuergerechtigkeit gewahrt bleibt.”Der Bundesfinanzhof hatte wiederholt Entscheidungen gefällt, nach denen Gewinne und Verluste bei Kapitalanlagen symmetrisch behandelt werden müssen. Werden Gewinne besteuert, sind auch Verluste gegenzurechnen. Die Finanzverwaltung setzt die Urteile der Justiz nicht um. Die Gesetzesänderung hätte die Auffassung der Verwaltung zementiert. Während im Gesetzentwurf keine Angaben zur fiskalischen Auswirkung gemacht wurden, beziffert das Bundesfinanzministerium in einer Vorlage für den Finanzausschuss die Steuerausfälle durch die Streichung nun auf jährlich 100 Mill. Euro.Nach Informationen der Börsen-Zeitung ist das Thema, über das sich SPD und CDU/CSU bis zuletzt gestritten hatten, nur vertagt und nicht endgültig vom Tisch. Einen neuen Anlauf will die SPD demnach im Gesetzentwurf zur Anzeigepflicht von Steuergestaltung nehmen. Markus Herbrand, Berichterstatter für die FDP-Fraktion im Bundestag, kritisierte diesen Schritt. “Es kann und darf nicht der Anspruch des Gesetzgebers sein, die geltende Rechtsprechung so knallhart zu ignorieren”, sagte Herbrand der Börsen-Zeitung. Die FDP hat einen Entschließungsantrag eingebracht, nachdem die Verluste anerkannt bleiben sollen. Der Antrag werde trotz vorläufiger Streichung der Passage mit Blick auf die Vertagung aufrechterhalten, machte Herbrand deutlich. Der SPD gehe es “schlicht und ergreifend ums Geld” und nicht um eine gerechte steuerliche Behandlung, monierte er.