Union dringt auf weitere Reformpunkte
wf Berlin
Auf der Zielgeraden der Legislaturperiode soll noch das Unternehmenssteuerrecht modernisiert werden. „Wir sind sehr erfreut, dass der Finanzminister endlich den Entwurf zur Unternehmenssteuerreform vorlegt“, kommentierte die finanzpolitische Sprecherin Antje Tillmann den Schritt. Die Novelle greife eine Kernforderung der CDU/CSU aus dem Positionspapier der Fraktion vom November 2019 zur Modernisierung der Unternehmensbesteuerung auf. „Mit der Umsetzung des steuerlichen Optionsmodells für Personengesellschaften werden wir einen wichtigen Schritt zur rechtsformneutralen Besteuerung gehen“, erklärte Berichterstatter Fritz Güntzler (CDU). Personengesellschaften können sich damit wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen. Im Umwandlungsteuerrecht sollen künftig auch Spaltungen und Formwechsel von Körperschaften mit Bezug zu Drittstaaten steuerneutral möglich sein. Verluste aus Währungskursschwankungen im Zusammenhang mit Gesellschafterdarlehen sollen als Betriebsausgabe abgezogen werden können.
Die Union vermisst im Entwurf indessen eine mildere Besteuerung nicht entnommener Gewinne bei Personengesellschaften. Die aktuelle Thesaurierungsbegünstigung ist restriktiv und wird praktisch nicht genutzt. Belastungsneutralität zu Kapitalgesellschaften erreichen nur Personenunternehmen mit sehr hohem Gewinn. Der Entwurf war erst am Freitag an Länder und Verbände zur Stellungnahme versandt worden, soll aber bereits am Mittwoch im Kabinett beschlossen werden.