Union will Unternehmen entlasten
Die CDU/CSU-Fraktion im Bundestag will gegen den Widerstand des Koalitionspartners SPD eine Reform der Unternehmensbesteuerung umsetzen und sucht den Diskurs. Zentrale Punkte des Steuerkonzepts sind die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit, der Abbau von Bürokratie und Strukturverbesserungen.wf Berlin – In einer unionsinternen Prioritätenliste will die CDU/CSU-Bundestagsfraktion in Kürze festlegen, welche Punkte ihres Unternehmenssteuerkonzepts sie vorrangig noch in dieser Legislaturperiode mit der SPD anzugehen versuchen will. Dies kündigte die finanzpolitische Sprecherin der Fraktion, Antje Tillman, beim CDU/CSU-Kongress zur “Modernisierung der Unternehmensbesteuerung in Deutschland” vor Wirtschaftsvertretern in Berlin an. Tillmann ließ durchblicken, dass – noch vor einschneidenden Entlastungen beim Steuersatz – ein Bündel von kleineren Maßnahmen stehen könnte. Dies führe nicht zu spürbaren Steuerausfällen, komme den Unternehmen aber gleichwohl entgegen und habe größere Chancen auf Durchsetzung beim Koalitionspartner. Fraktionschef Ralph Brinkhaus (CDU) kündigte an, die Union werden “mit Nachdruck” auf den Koalitionspartner zuzugehen, um Handlungsspielraum auszuloten. “Fit für 2030 und 2040″Zunächst muss die CDU/CSU-Fraktion das Konzept noch formal verabschieden. Die SPD steht beim Thema Steuersenkung auf der Bremse. Tillmann zitierte ihren Amtskollegen Lothar Binding (SPD), der eine Unternehmenssteuerreform für diese Legislaturperiode ausgeschlossen hat. Für Brinkhaus ist das Konzept ohnehin auf längere Sicht angelegt. Er erwartet tiefgreifende Veränderungen im deutschen Wirtschaftssystem. Mit der Steuernovelle soll es fit für die Jahre 2030 und 2040 gemacht werden. Die Teile, die sich gegenwärtig mit der SPD nicht realisieren ließen, sollen in späteren Legislaturperioden verwirklicht werden.Das maßgeblich von den Finanzpolitikern der Fraktion Fritz Güntzler (CDU) und Sebastian Brehm (CSU) entwickelte und bereits Ende August präsentierte Konzept sieht Reformen in drei Schwerpunktbereichen vor: Die Wettbewerbsfähigkeit soll gestärkt, Bürokratie abgebaut und Strukturen sollen verbessert werden. Güntzler und Brehm, beide Mitglied im Bundestags-Finanzausschuss und von Beruf Steuerberater, verweisen auf Veränderungen in der internationalen Steuerlandschaft, nachdem die Unternehmensbesteuerung hierzulande zuletzt 2008 umfassend reformiert wurde. Im Fokus müsse nun die Wettbewerbsfähigkeit des nationalen Rechts gegenüber anderen Staaten stehen. Die Belastung von Kapitalgesellschaften aus Körperschaftsteuer, Gewerbesteuer und Solidaritätszuschlag summiert sich auf 31,7 %. Deutschland liegt damit international in der Spitze. 2018 betrug der OECD-Durchschnitt 25,7 %.Zur Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit zielt die Union auf eine niedrigere Körperschaftsteuerbelastung, die vollständige Abschaffung des Solidaritätszuschlags, die Weiterentwicklung bei der Gewerbesteueranrechnung, eine Reform des Außensteuerrechts, einen marktgerechteren Zinssatz, eine zielgerichtete Ausgestaltung der Grunderwerbsteuer und eine rechtsformneutrale Besteuerung von Kapital- und Personengesellschaften.Strukturverbesserungen will die Union unter anderem mit erleichterten Abschreibungsbedingungen, einer Neuregelung der Verlustverrechnung, höheren Grenzen für geringwertige Wirtschaftsgüter und einer Weiterentwicklung der Bemessungsgrundlage bei der Gewerbesteuer umsetzen. Zur Entlastung von Bürokratie sollen zeitnahe Betriebsprüfungen, reduzierte Meldepflichten und eine stärkere Digitalisierung beitragen.