"US-Datenschutzniveau unzureichend"

EuGH-Anwalt torpediert Safe-Harbour-Abkommen

"US-Datenschutzniveau unzureichend"

op Bonn – Das von der EU angestrebte Safe-Harbour-Abkommen mit den USA, das den Datenaustausch und die Datenspeicherung erleichtern soll, scheint nach dem Plädoyer von Generalanwalt Yves Bot in Frage gestellt zu sein. Es sichere kein ausreichendes Datenschutzniveau für EU-Bürger (Az. C-362/14). Sollte der Europäische Gerichtshof (EuGH) seinem Generalanwalt folgen, sind die seit zwei Jahren laufenden Verhandlungen mit den USA obsolet.Bot zufolge ist eine Übermittlung personenbezogener Daten in ein Drittland nur zulässig, wenn dort ein angemessenes Schutzniveau für diese Daten gewährleistet ist. Die Kommission kann einem Drittland ein angemessenes Schutzniveau bescheinigen, was sie für die USA getan hat. Bürger sowie Datenschutzbehörden könnten aber gegen eine solche Feststellung vorgehen.Ein Österreicher sah im Datenaustausch mit den USA eine Verletzung seines Rechts auf Schutz seiner personenbezogenen Daten. Er nutzte Facebook. Die anfallenden Daten werden dabei ganz oder teilweise an Server in den USA übermittelt. Er beschwerte sich bei der irischen Datenschutzbehörde, weil Recht und Praxis in den USA angesichts der NSA-Aktivitäten keinen Schutz böten. Die Behörde wies die Beschwerde zurück, weil Brüssel das US-Schutzniveau als angemessen eingestuft habe. Daraufhin rief der Österreicher den irischen High Court an, der dem EuGH die Frage vorlegte.Der Generalanwalt führte in seiner Argumentation zudem an, dass Unionsbürger aktuell keine Möglichkeit hätten, wegen ihrer Daten in den USA gehört zu werden. Das sei ein Eingriff in das von der Charta geschützte Recht der Unionsbürger auf wirksamen Rechtsbehelf.