US-Leistungsbilanzdefizit steigt im ersten Quartal

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US-Leistungsbilanzdefizit steigt im ersten Quartal

det Washington – Das US-Leistungsbilanzdefizit ist im ersten Quartal gestiegen, fiel aber geringer aus, als Bankvolkswirte prognostiziert hatten. Wie das Bureau of Economic Analysis (BEA) des US-Handelsministeriums berichtete, betrug der Passivsaldo von Januar bis März 116,8 Mrd. Dollar. Der Fehlbetrag im Schlussquartal belief sich auf 114,0 Mrd. und nicht wie zunächst angenommen 112,4 Mrd. Dollar.Der Anteil des Defizits am Bruttoinlandsprodukt stieg um 0,1 Prozentpunkte auf 2,5 %. Nach der Finanzkrise hatte die Defizitquote während der frühen Phase der konjunkturellen Erholung bei 3,0 % gelegen.Ursache für die Entwicklung war vor allem die Zunahme des Fehlbetrags im Warenhandel, der gegenüber den drei Vormonaten um 5,3 Mrd. Dollar auf 200,3 Mrd. Dollar anzog. Zudem ging der Überschuss bei Primäreinkommen um 3,6 Mrd. Dollar zurück. Der Überschuss, den US-Dienstleister typischerweise im Außenhandel erzielen, fiel kaum ins Gewicht und kletterte um nur 0,3 Mrd. Dollar.Das Defizit, welches den höchsten Stand seit dem ersten Quartal 2016 erreichte, als ein Minus von 124,7 Mrd. Dollar anfiel, könnte nach Ansicht von Ökonomen US-Präsident Donald Trump als Anlass dienen, eine weitere Kursverschärfung in der Handelspolitik anzukündigen. Neben China und Japan hatte er zuletzt die europäischen Handelspartner und speziell Deutschland im Visier.Trump hatte die Bundesrepublik wegen ihres Überschusses im bilateralen Warenhandel von 64,7 Mrd. Dollar (2016) als “unfair beim Handel” beschimpft. Gegenüber der EU verzeichneten die USA ein Defizit von 146,7 Mrd. Dollar. Bis Ende dieses Monats soll dem Präsidenten ein per Dekret in Auftrag gegebener Bericht vorgelegt werden, der Überschussländer einzeln identifiziert, die Gründe für die Schräglage im bilateralen Handel analysiert und feststellt, ob diese Länder gegen bestehende Handelsabkommen verstoßen. Zur Debatte steht für diese Länder weiterhin die Verhängung einer Importsteuer, die der Präsident eventuell ohne die Zustimmung des Kongresses anordnen könnte.