US-Rentenform soll Finanzierungslücke schließen

Nach Steuerreform und USMCA zählt Rentengesetz Secure Act zu Trumps wichtigsten Erfolgen

US-Rentenform soll Finanzierungslücke schließen

det Washington – Für das marode US-Rentensystem, das seit Jahrzehnten unterfinanziert ist und von einer alternden Bevölkerung zunehmend in Anspruch genommen wird, ist nun doch wieder Hoffnung in Sicht. Nach jahrelangem Tauziehen haben sich nämlich Republikaner und Demokraten auf ein Reformgesetz verständigt, das helfen soll, jene finanziellen Engpässe zu überbrücken, mit denen sich ein wachsender Teil der alternden US-Bevölkerung konfrontiert sieht.Das bahnbrechende Gesetzeswerk mit dem Namen Secure Act erlangte am Freitag mit der Unterschrift von Präsident Donald Trump Rechtskraft. Neben der Steuerreform vor zwei Jahren und der noch zu verabschiedenden nordamerikanischen Freihandelszone United States-Mexico-Canada Agreement (USMCA) wird es sich fraglos um den wichtigsten politischen Erfolg des 45. US-Präsidenten handeln.Im Mittelpunkt stehen unter anderem Sparanreize für Arbeitnehmer, von denen Experten voraussagen, dass ihnen lange vor ihrem Lebensende das Geld ausgehen wird. So rechnet das unabhängige Employee Benefit Research Institute vor, dass mehr als 40 % aller US-Haushalte nicht über ausreichende Altersversorgung verfügen und der Kontostand noch vor deren Lebensende auf null schrumpfen wird. Folgen für PrivatkonsumFür Personen, die während der kommenden 30 Jahre planen, in Rente zu gehen, beträgt die kumulative Finanzierungslücke nämlich heute schon über 3,8 Bill. Dollar, rechnet das Forschungsinstitut vor. Ökonomen befürchten auf der einen Seite, dass unter dem sich beschleunigenden Kaufkraftverlust der Privatkonsum leiden wird. Verteilungspolitisch sei zudem bedenklich, dass hierdurch in den kommenden Dekaden die Kluft zwischen wohlhabenden und armen Haushalten, die nach der Steuerreform weiter gewachsen ist, noch größer werden könnte.Folglich schreibt das neue Gesetz vor, dass Altersversorgungskonten, in die auch Arbeitgeber einzahlen, sogenannte 401(k)-Konten, um Annuitäten ergänzt werden, die einen lebenslangen Einkommensstrom garantieren. Der Passus stößt bei einigen Verbraucherorganisationen allerdings auf Widerstand. Sie bemängeln, dass bereits heute zu viele teure und qualitativ fragliche Annuitäten angeboten werden. Folglich würden weniger Arbeitnehmer, sondern vor allem die Versicherungsindustrie von der Reform profitieren.Anreize sollen außerdem für kleinere Unternehmen geschaffen werden, ihren Mitarbeitern freiwillig Altersversorgung anzubieten. So wird ihnen die Möglichkeit geboten, sich zusammenzuschließen und gebündelte Altersversorgungsprodukte anzubieten. Schließlich ist im Privatsektor ein knappes Drittel aller Arbeitnehmer bei Firmen tätig, die keinen Beitrag zur Rente leisten. Altersgrenzen aufgehobenDamit Personen im erwerbsfähigen Alter länger einzahlen und ihre finanziellen Reserven über einen längeren Zeitraum strecken können, werden zudem für Bezieher von Löhnen die Altersgrenzen aufgehoben. Zuvor durfte kein Berufstätiger über 70 in einzelne Altersversorgungskonten, sogenannte Individual Retirement Accounts (IRAs), einzahlen. Auch soll die Ersparnisbildung durch Unternehmen gefördert und die Renten der eigenen Mitarbeiter sollen nachgebessert werden. Folglich dürfen Firmen den Arbeitnehmeranteil künftig von bisher maximal 10 auf bis zu 15 % des Bruttoeinkommens anheben. Ferner wird es – im Gegensatz zu früher – Teilzeitkräften, die bestimmte Kriterien erfüllen, möglich sein, in Rentenkonten einzuzahlen und einen Beitrag seitens des Arbeitgebers zu kassieren.Privater Altersversorgung sowie jener, an der sich Arbeitgeber beteiligen, kommen in den USA deswegen überproportional große Bedeutung zu, weil die staatliche Rentenversicherung nicht als Einkommen oder Rente, sondern vielmehr als finanzielles Notpflaster gedacht ist. Das sogenannte Social Security System, das während der Weltwirtschaftskrise verabschiedet wurde, war seinerzeit als Instrument zur Bekämpfung von wachsender Armut vorgesehen und wird wegen des geringen Umfangs der monatlichen Auszahlungen auch heute lediglich als Supplementäreinkommen behandelt.