„Kernprobleme beheben“

Verbände appellieren bei Lieferkettengesetz

„Kernprobleme des Regierungsentwurfs beheben“, fordern 28 Wirtschaftsverbände in einem gemeinsamen Brief an die Bundestagsabgeordneten.

Verbände appellieren bei Lieferkettengesetz

rec Frankfurt

In einem Brief an die Abgeordneten des Deutschen Bundestags fordern Wirtschaftsverbände Nachbesserungen am Lieferkettengesetz. Zum Entwurf der Bundesregierung für ein sogenanntes Sorgfaltspflichtengesetz appellieren insgesamt 28 Verbände aus der In­dustrie und einzelnen Branchen in einer gemeinsamen Stellungnahme, „Kernprobleme des Regierungsentwurf (zu) beheben“.

Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) und Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) hatten sich nach langem Ringen mit Wirtschaftsminister Peter Altmaier (CDU) Anfang März auf Eckpunkte für ein Gesetz geeinigt, das Unternehmen bei der Wahrung von Menschenrechten in die Pflicht nehmen soll. So sollen Menschenrechtsverletzungen wie Kinder- und Zwangsarbeit bei Ge­schäftspartnern deutscher Firmen im Ausland verhindert werden. Der Entwurf sieht abgestufte Sorgfaltspflichten in Bezug auf direkte und indirekte Zulieferer sowie Bußgelder vor.

Etliche Verbände hatten die Pläne umgehend als überzogen, unpraktikabel und teuer kritisiert. In dem Brief an die Parlamentarier, die bis zur Sommerpause über die Details des Kabinettsentwurfs abstimmen sollen, legen sie nun nach. Sie schicken voraus: „Die Achtung von Menschenrechten in globalen Lieferketten ist für die deutsche Wirtschaft selbstverständlich.“ Ihre zahlreichen Einwände haben sie in fünf Hauptanliegen zusammengefasst. Erstens seien die Sorgfaltspflichten zu unbestimmt formuliert und nicht umsetzbar. Zweitens liefen die definierten Schwellenwerte ins Leere, die sicherstellen sollen, dass in zwei Schritten nur Unternehmen mit einer mindestens vierstelligen Zahl von Angestellten unter das Gesetz fallen. Durch die Weitergabe von Sorgfaltspflichten würden „tatsächlich alle Unternehmen in die Pflicht genommen“. Drittens müssten die Vorgaben auch für in Deutschland tätige ausländische Unternehmen gelten. Viertens beklagen die Verbände eine zivilrechtliche Haftung durch die Hintertür, weil Organisationen im Auftrag von Betroffenen klagen dürfen. Fünftens gehen ihnen Eingriffe in Grundrechte bei Überprüfungen zu weit.