Verfassungsrichter fordern bis 2020 neue Grundsteuer

Börsen-Zeitung, 11.4.2018 ge Berlin - Das Bundesverfassungsgericht fordert bis Anfang des übernächsten Jahres eine Neuregelung der Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer von rund 35 Millionen Grundstücken hierzulande. Zuvor hatten die Richter die...

Verfassungsrichter fordern bis 2020 neue Grundsteuer

ge Berlin – Das Bundesverfassungsgericht fordert bis Anfang des übernächsten Jahres eine Neuregelung der Berechnungsgrundlage für die Grundsteuer von rund 35 Millionen Grundstücken hierzulande. Zuvor hatten die Richter die bislang geltende Bemessungsgrundlage auf Basis von Einheitswerten gekippt. Da diese in Westdeutschland letztmalig 1964 ermittelt worden waren und keineswegs mehr den heutigen Werten entsprächen, sehen die roten Roben eine massive Wertverzerrung und Verletzung des allgemeinen Gleichheitsgrundsatzes des Grundgesetzes – womit die aktuelle Bemessung der Grundsteuer verfassungswidrig sei. Die Grundsteuer bringt den Kommunen als drittwichtigste Einnahmequelle jährlich etwa 14 Mrd. Euro. Die Einnahmen fallen weg, wenn sich Bund und Länder nicht bis Ende 2019 auf eine Reform geeinigt haben. Zur Umsetzung gewähren die Richter eine Übergangsfrist bis Ende 2024. Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) schloss Steuererhöhungen “für die Grundeigentümer, für die Mieter” infolge des Urteils aus.—– Kommentar auf dieser Seite- Bericht Seite 7