NACH DEM BREXIT-SONDERGIPFEL

Verhandlung über Brexit war rechtens

EU-Gericht weist Klage von 13 britischen Staatsbürgern als unzulässig zurück

Verhandlung über Brexit war rechtens

op Luxemburg – Die dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) untergeordnete Kammer des EU-Gerichts hat eine Klage von 13 britischen Staatsbürgern gegen die Aufnahme von Brexit-Verhandlungen zwischen der Europäischen Union und Großbritannien mit Urteil vom 26. November abgewiesen (Az. T-458/17). Die Briten hatten argumentiert, dass sie beim Referendum wegen ihres Wohnsitzes im Ausland nicht hätten abstimmen dürfen und der EU-Rat in seinem Beschluss über die Austrittsverhandlungen ihren Unionsbürgerstatus nicht als Ziel formuliert habe.Die Richter mochten ihrer Argumentation nicht folgen und wiesen die Klage als unzulässig ab, da der Beschluss des Rates, mit dem die Ermächtigung zur Aufnahme der Brexit-Verhandlungen erteilt wurde, keine verbindlichen Rechtswirkungen erzeugt, die die Interessen der Kläger durch eine qualifizierte Änderung ihrer Rechtsstellung beeinträchtigen.Zwar entfalte der Beschluss des Rates, mit dem die Ermächtigung zur Aufnahme der Brexit-Verhandlungen erteilt wurde, Rechtswirkungen zwischen der Union und ihren Mitgliedstaaten sowie zwischen den Unionsorganen und hier insbesondere für die EU-Kommission; dahingegen wirkt sich aber nicht unmittelbar auf die Rechtsstellung der britischen Kläger aus. Dies sei erst nach dem Abschluss des Austrittverfahrens der Fall. Denn weder habe der Rat mit diesem Beschluss die Austrittsabsicht akzeptiert noch den Austritt Großbritanniens aus der Union festgeschrieben. Es handele sich also um eine vorbereitende Handlung, so die Begründung des EU-Gerichts.Die am Montag gefällte Entscheidung des EU-Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, denn gegen sie kann innerhalb von zwei Monaten noch beim höherrangigen EuGH vorgegangen werden.