Verlustverrechnung auf Kapitalanlage gedeckelt

Maximal 10 000 Euro im Jahr steuerlich anerkannt

Verlustverrechnung auf Kapitalanlage gedeckelt

wf Berlin – Die große Koalition nimmt einen neuen Anlauf zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus Kapitalanlagen. Ein Entwurf der Regierungsfraktionen von CDU/CSU und SPD erlaubt vom 1.1.2020 an die steuerliche Anrechenbarkeit solcher Verluste im Grundsatz, beschränkt sie aber in der Höhe und durch zwei neue Verlustverrechnungskreise. Verluste aus Termingeschäften dürfen nur noch mit Gewinnen aus Termingeschäften und mit Erträgen aus Stillhaltergeschäften ausgeglichen werden – nicht mit anderen Kapitalerträgen. Die Verrechnung wird auf 10 000 Euro beschränkt, heißt es im Entwurf. Nicht genutzte Verluste dürfen auf das Folgejahr vorgetragen werden. Verrechnet werden dürfen künftig auch Verluste aus einer – ganz oder teilweise – uneinbringlichen Kapitalforderung. Die Begrenzung auf 10 000 Euro gilt analog. Der Entwurf liegt der Börsen-Zeitung vor.Ursprünglich hatte das Bundesfinanzministerium vor, entgegen dem Bundesfinanzhof gesetzlich festzuschreiben, bestimmte Verluste aus Kapitalanlagen steuerlich überhaupt nicht anzuerkennen. Nun soll die Anerkennung mit Blick auf Kleinanleger gesetzlich verankert werden. Die Beschränkung zur Verlustverrechnung, die mit der Anzeigepflicht grenzüberschreitender Steuergestaltung kommen soll, betrifft nun jegliche Art von Verlusten aus Termingeschäften. Zunächst war nur der Verfall von Optionen betroffen.Antje Tillmann, finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, sieht durch die neue Fassung Schaden für Kleinanleger und Start-up-Finanzierungen abgewendet. Zugleich werde keine neue Gestaltung eröffnet. “Seit Jahren versuchen wir, Aktien als eine Möglichkeit der Altersvorsorge in der Niedrigzinsphase attraktiver zu machen”, sagte Tillmann der Börsen-Zeitung. Kleinanleger dürften Verluste aus “ganz normalen” Wertpapiergeschäften nun weiter verrechnen. Die Anerkennung der Totalverluste verhindere, dass Investoren animiert werden, vorzeitig auszusteigen und dadurch die Insolvenz mit herbeizuführen.Der Bankenverband wertet die Vorschläge indessen als “Schlag für die private Altersvorsorge”. Durch die Verlusttöpfe und den Deckel von 10 000 Euro würde eine Verrechnung in vielen Fällen “nahezu unmöglich gemacht”, erklärte Joachim Dahm, Geschäftsführer Steuern des Verbands. Er hält den Ausgleich im selben Topf für unrealistisch.