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Versicherungsrecht anschaulich kommentiert

Von Daniela Weber-Rey und Corinna Baltzer *) Börsen-Zeitung, 27.3.2013 Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist eine Vielzahl von Kommentaren dazu erschienen. Zu den bewährten Kommentaren, die vor der Reform die Standards setzten...

Versicherungsrecht anschaulich kommentiert

Von Daniela Weber-Rey und Corinna Baltzer *)Seit der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes (VVG) ist eine Vielzahl von Kommentaren dazu erschienen. Zu den bewährten Kommentaren, die vor der Reform die Standards setzten und nun in neuer Auflage herauskamen, sind einige neue Werke hinzugekommen, sodass der Rechtsanwender inzwischen die Qual der Wahl aus einer ganzen Reihe von aktuellen und qualitativ hochwertigen Angeboten hat. Während die ersten der neuen Kommentare im Jahr 2011 bereits in der 2. Auflage erschienen sind, haben sich die Autoren des “Römer/Langheid” mit der Kommentierung des neuen VVG etwas mehr Zeit gelassen. Seit 2012 liegt nun auch eine Neuauflage dieses kompaktesten Kommentars zum Versicherungsvertragsgesetz vor.An der dritten Auflage hat neben den Verfassern der ersten beiden Auflagen, Wolfgang Römer und Theo Langheid, Roland Rixecker mitgewirkt. Alle drei Autoren sind erfahrene und ausgewiesene Versicherungsfachleute, die zudem an der Reform des Versicherungsvertragsgesetzes als Mitglieder der durch die Bundesregierung berufenen Kommission für die Novellierung des Versicherungsvertragsrechts persönlichen Anteil hatten.Römer war als Richter am Bundesgerichtshof und anschließend als Ombudsmann für Versicherungen tätig. Langheid ist einer der gefragtesten Anwälte für versicherungsrechtliche Beratung in Deutschland. Rixecker ist Präsident des Verfassungsgerichtshofs des Saarlandes und des Saarländischen Oberlandesgerichts. Als Vorsitzender des für das Versicherungsrecht zuständigen 5. Zivilsenats prägt er seit Jahren die Rechtsprechung zum Versicherungsrecht mit.Um das kompakte Format des Kommentars beizubehalten, mussten die Autoren eine Auswahl des zu behandelnden Stoffes treffen. Dargestellt und kommentiert sind das Versicherungsvertragsgesetz und die VVG-Informationspflichtenverordnung (VVG-InfoV). Hingegen wurde davon abgesehen, versicherungsvertragsrechtliche Nebengesetze, wie das Einführungsgesetz zum Versicherungsvertragsgesetz oder das Pflichtversicherungsgesetz, wiederzugeben und zu kommentieren. Auch die Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die einzelnen Versicherungssparten, die in der Praxis die Rechtsbeziehungen zwischen den Versicherern und den Versicherungsnehmern erheblich prägen und Gegenstand einer umfassenden Rechtsprechung sind, wurden, wie in den Vorauflagen des Römer/Langheid, nicht in den Kommentar aufgenommen.Auch in der dritten, völlig neu bearbeiteten Auflage haben die Autoren ihre umfangreichen praktischen Erfahrungen auf anschauliche und verständliche Weise in die Kommentierung eingebracht. Dadurch wird es dem Leser ermöglicht, die grundlegenden Fragen des Versicherungsrechts schnell zu erfassen.Römer konzentriert sich in dieser Auflage ganz auf die Kommentierung des Abschnitts zur Lebensversicherung und die Ausführungen zu Auslegung und Wirksamkeit von Allgemeinen Versicherungsbedingungen. In beiden Bereichen überzeugt seine Darstellung durch Klarheit und Ausgewogenheit.Schwerpunkte der Bearbeitung durch Langheid liegen im allgemeinen Teil bei den Informationspflichten des Versicherers (sowie der diese Informationspflichten näher ausführende VVG-InfoV), den vorvertraglichen Anzeigepflichten und der Gefahrerhöhung sowie der Sachversicherung. Im besonderen Teil sind besonders seine klaren Ausführungen zur Haftpflichtversicherung hervorzuheben. Langheid gibt bei vielen der von ihm kommentierten Vorschriften die Gesetzesbegründung der VVG-Reform, bei der VVG-Informationspflichtenverordnung die amtliche Begründung, vollständig wieder. Das ist in der ersten Auflage nach der Reform nachvollziehbar und insbesondere bei der Verordnung hilfreich, weil der Verordnungsgeber dort zahlreiche Hinweise gegeben hat, die, auch wenn sie nicht Teil der Verordnung geworden sind, in der Praxis den Standard setzen.Rixecker hat die Kommentierung wesentlicher Teile des allgemeinen Teils übernommen (Obliegenheiten, Prämie, Versicherung für fremde Rechnung, vorläufige Deckung, laufende Versicherung und Versicherungsvermittler und Versicherungsberater). Seine Kommentierung zeichnet sich durch eine anschauliche, gut lesbare und strukturierte Darstellung aus. Das gilt auch für die Ausführungen im besonderen Teil zu Rechtsschutzversicherung, Berufsunfähigkeitsversicherung und Unfallversicherung.Insgesamt bietet der Römer/Langheid auch in seiner dritten Auflage eine übersichtliche und instruktive Darstellung des Versicherungsvertragsrechts, die regelmäßig einen guten Einstieg in die relevanten Themen bietet. Für eine umfassende Analyse einzelner Rechtsfragen, insbesondere, wenn sie durch Allgemeine Versicherungsbedingungen aufgeworfen werden, wird der Rechtsanwender zu weiteren und ausführlicheren Kommentierungen greifen müssen.—-*) Die Rechtsanwältinnen Daniela Weber-Rey, LL.M., und Corinna Baltzer sind bei Clifford Chance in Frankfurt am Main tätig.