Versorger scheitert in Karlsruhe
ge Berlin – Ein Braunkohlekraftwerksbetreiber ist vor dem Bundesverfassungsgericht mit einer Beschwerde gegen die Kürzung der kostenlos zugeteilten CO2-Zertifikate gescheitert. Es verstoße nicht gegen Artikel 2, Abs. 1 des Grundgesetzes, dass die im Rahmen des europarechtlichen Emissionshandelssystems an Stromerzeuger ausgegebenen Verschmutzungsrechte mittlerweile nicht mehr vollständig kostenlos zugeteilt werden und eine zuvor gesetzlich vorgesehene Zuteilungsgarantie nicht verlängert wurde. Mit dieser Begründung hat der erste Senat die Verfassungsbeschwerde eines Anlagenbetreibers nicht zur Entscheidung angenommen, wie das Gericht mitteilte (1 BvR 2864/13).Anders als die aktuelle US-Regierung urteilen die roten Roben, “die gesetzgeberische Erwägung, die Luft könne nur in begrenztem Maße Kohlendioxid aufnehmen, ohne dass dies schädliche Auswirkungen auf das Klima habe, ist ohne weiteres nachvollziehbar.” Brüssel hatte das Emissionshandelssystem eingeführt, um einen Anreiz zur Reduzierung klimaschädlicher Gase zu schaffen.