Von der Leyen verliert Prozess gegen Heckler & Koch

Gericht: Waffe entspricht vertraglichen Vorgaben

Von der Leyen verliert Prozess gegen Heckler & Koch

Reuters Frankfurt – Verteidigungsministerin Ursula von der Leyen hat im Streit mit Heckler & Koch über das Sturmgewehr G 36 vor Gericht eine Niederlage erlitten. Die Bundeswehr könne keinen Schadenersatz für die von ihr als mangelhaft kritisierte Waffe geltend machen, urteilte das Landgericht Koblenz am Freitag. Das Gewehr weiche nicht negativ von der 2013 vertraglich vorausgesetzten Beschaffenheit ab, erklärte das Gericht. Die Bundesregierung kündigte an, voraussichtlich in Berufung zu gehen. “Wir haben eine andere Rechtsauffassung”, sagte ein Sprecher des Verteidigungsministeriums in Berlin.Experten hatten unter extremen Bedingungen mangelnde Treffgenauigkeit der Waffe bei hohen Außentemperaturen und in fordernden Gefechtssituationen festgestellt. Die Bundeswehr verlangte deshalb von dem Hersteller aus dem schwäbischen Oberndorf Schadenersatz in einstelliger Millionenhöhe für fast 4 000 Gewehre. Die Waffenschmiede klagte daraufhin gegen das Bundeswehr-Beschaffungsamt in Koblenz auf eine Feststellung, dass kein Schadenersatzanspruch besteht.Das Gericht fällte kein Urteil darüber, ob die technischen Mängel des G 36 bestehen oder nicht. Es erklärte jedoch, es liege kein Mangel vor, durch den die Gewehre nicht für die vertragsgemäße Verwendung geeignet wären. Zur Bewertung der Verträge aus dem Jahr 2013 seien die Ergebnisse der Untersuchungen außerdem nicht relevant. Denn diese seien erst 2014 eingeleitet worden und bis heute nicht abgeschlossen. Das Gericht wies zudem darauf hin, dass das Gewehr zum Zeitpunkt der ersten Auswahlverfahren 1993 bis 1995 schon am Markt war. Die Kaufverträge hätten keine Entwicklung für die besonderen Bedürfnisse der Bundeswehr verlangt. Von der Leyen entschied 2015, wegen der ungenügenden Treffgenauigkeit das G 36 auszumustern.—– Personen Seite 16