Vorerst keine Waffen aus dem 3-D-Drucker
Ein Bundesrichter aus dem US-Staat Washington hat in letzter Minute dem Bau von Schusswaffen mit 3-D-Druckern einen Riegel vorgeschoben. Die Anleitung dazu hatte Anfang August im Internet frei verfügbar sein sollen (vgl. BZ vom 31. Juli). Ohne die einstweilige Verfügung, die allerdings nur vorübergehend ist, wäre es möglich gewesen, ohne Hintergrundcheck und Seriennummer Waffen herzustellen, die auch problemlos an Metalldetektoren vorbeigeschleust werden können. In einer Nation, wo Massenschießereien wie bei einem Konzert in Las Vegas, – dort starben 58 Menschen – oder in einer High School in Florida ohnehin viel zu häufig vorkommen, sind die Waffengesetze aus der Sicht der meisten Länder schon viel zu locker. Nun waren Amerikaner aber wenige Stunden davon entfernt, im Internet gegen Zahlung Baupläne für eine Plastikwaffe mit dem Namen “Liberator” (Befreier) herunterladen zu können. Ein Richter aus Seattle genehmigte aber nun eine einstweilige Verfügung, mit der sieben US-Staaten und die Hauptstadt Washington D.C. die Veröffentlichung der Bauanleitung blockieren wollten. Neu ist die Debatte um Waffen aus dem 3-D-Drucker nicht. Vor sechs Jahren hatte der junge Unternehmer Cody Wilson aus Texas die Organisation “Defense Distributed” gegründet, die sich als “private Rüstungsfirma zur Entwicklung von Produkten für amerikanische Schützen” versteht. 2013 stellte der Waffenfanatiker Bauanleitungen für den “Liberator” online, die gleich mehrere tausend Menschen auf ihre Festplatten luden, wurde aber schon nach wenigen Tagen von der Regierung des damaligen Präsidenten Barack Obama gezwungen, die Entwürfe wieder aus dem Internet zu entfernen. Unter Berufung auf die US-Verfassung, die es jedem Bürger erlaubt, eine Waffe zu besitzen, klagten Wilson und seine Organisation gegen die Regierungsentscheidung, allerdings ohne Erfolg. Die Diskussion um Schusswaffen aus dem 3-D-Drucker verlief folglich im Sande, bis im Juni dieses Jahres die Regierung von Präsident Donald Trump einen außergerichtlichen Vergleich mit Defense Distributed schloss und wieder den Weg freimachte für Gewehre per Mausklick. Die Einigung begründete Eric Soskin, der Trumps Justizministerium vertrat, damit, dass es sich beim Liberator um keine militärische Waffe handelt. Waffengesetze zielten darauf ab, den illegalen Verkauf von Waffen zu verhindern, die im Krieg benutzt werden können. “Der Liberator ist aber nicht anders als Gewehre, die jeder nicht vorbestrafte Amerikaner auch im Handel erhalten kann” argumentierte er.Demokraten gingen auf die Barrikaden und warnten vor den Gefahren von”Geisterwaffen”, die sich jeder Kontrolle entziehen und in den Besitz von Geisteskranken, Kriminellen und sogar Terroristen gelangen könnten. Angeführt von Bob Ferguson, Justizminister des Staats Washington, klagte eine Gruppe von US-Staaten gegen die Einigung, die den Weg freigemacht hätte für die herunterladbaren Waffen. Richter Robert Lasnik begründete sein Urteil damit, dass die 3-D-Waffen “unermesslichen Schaden hätten anrichten können”. Ferguson, der bereits mehrfach erfolgreich Klagen gegen die Trump-Regierung eingereicht hat, sprach von einem “kompletten Sieg, ansonsten hätten die 3-D-Gewehre Menschen überall in den USA und auf der ganzen Welt zur Verfügung gestanden”. Selbst Trump, der seinerzeit den Vergleich abgesegnet hatte, schien mit der Entscheidung einverstanden zu sein. Dass 3-D-Waffen an die Öffentlichkeit verkauft werden, “scheint nicht viel Sinn zu machen”, schrieb er auf Twitter. Er werde sich diesbezüglich mit der Waffenherstellerlobby NRA absprechen. Tatsache ist aber, dass der Präsident nichts anderes tat, als sich ein weiteres Mal dem Druck der übermächtigen Waffenlobbyisten zu beugen. Schließlich hatte Chris Cox, Cheflobbyist bei der NRA, zuvor auf ein 30 Jahre altes Gesetz verwiesen, welches leicht zu versteckende Plastikwaffen verbietet. Auf dieses Gesetz bezog sich dann auch Trump, der auch nach jedem Massaker konsequent die Positionen der Organisation vertrat. Die NRA lehnt die herunterladbaren Bauanleitungen für Gewehre schon deswegen ab, weil sie eine ernstzunehmende Konkurrenz für ihre Klientel, die herkömmlichen Waffenhersteller, darstellen könnten.