Vorstoß für europäischen Investorenschutz
fed Brüssel – Fünf EU-Länder haben einen Vorstoß initiiert, um die zahlreichen bilateralen Investorenschutzabkommen zwischen einzelnen EU-Staaten durch eine gemeinsame, EU-weit geltende Vereinbarung zu ersetzen. In einem Arbeitspapier argumentieren Deutschland, Frankreich, Österreich, Finnland und die Niederlande, dass die gegenwärtige Situation sowohl den EU-Staaten als auch europäischen Investoren schade.Die Delegationen schlagen deshalb vor, bestehende Abkommen koordiniert auslaufen zu lassen oder sie sogar umgehend aufzuheben – und zugleich die Investoren durch eine EU-Vereinbarung sowohl hinsichtlich der rechtlichen Verfahren als auch ihrer substanziellen Ansprüche zu schützen. Dabei werden als Ergänzung zum Rechtsweg über nationale Gerichte alternativ auch außergerichtliche Möglichkeiten der Streitschlichtung ins Gespräch gebracht. Nach Ansicht der fünf Regierungen ist in diesem Zusammenhang ein bindender Schlichtungsmechanismus erforderlich.Im EU-Parlament regt sich gegen den Vorstoß bereits Widerstand. Ska Keller, handelspolitische Sprecherin der Grünen im Europäischen Parlament, wirft der Bundesregierung vor, “den öffentlichen Protest gegen Sonderrechte für Investoren in den geplanten Handelsabkommen der EU mit Kanada und den USA zu ignorieren”.