Gesetzentwurf

Wahlrecht für Personengesellschaften

Der Bundestag hat grünes Licht gegeben für eine steuerliche Besserstellung von Personengesellschaften. Sie haben damit künftig ein Wahlrecht und können sich wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen. Das dürfte vor allem den rund drei Millionen...

Wahlrecht für Personengesellschaften

Reuters

Der Bundestag hat grünes Licht gegeben für eine steuerliche Besserstellung von Personengesellschaften. Sie haben damit künftig ein Wahlrecht und können sich wie Kapitalgesellschaften besteuern lassen. Das dürfte vor allem den rund drei Millionen Familienunternehmen helfen, die oft mehr Steuern zahlen als Kapitalgesellschaften. Der Mittelstand habe Nachteile, ihm werde unnötig Liquidität entzogen, die dann wiederum bei Investitionen fehle, sagte der CSU-Finanzpolitiker Sebastian Brehm. Dies werde nun geändert. „Deswegen gibt es hier Wettbewerbsnachteile, die wir heute abschaffen.“

Im Bundestag stimmten am Freitag die Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD für den entsprechenden Gesetzentwurf, das sogenannte Körperschaftsteuermodernisierungsgesetz. Linke und Grüne votierten dagegen. AfD und FDP enthielten sich.

Die Wirtschaft hatte jahrelang für die Reform geworben. Denn für Personengesellschaften gilt das Einkommensteuerrecht, sie geben so rund 45% ihrer Einkünfte an den Staat ab. Bei Kapitalgesellschaften, für die die Körperschaftsteuer gilt, sind es dagegen rund 30%. Während die Wirtschaftsprüfer die Änderungen begrüßten, mahnte die FDP-Abgeordnete Katja Hessel, dass eine echte Steuerreform nötig gewesen wäre.

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