Wettbewerbsbehörde punktet im Steuerstreit mit Belgien
ahe Brüssel
Im Kampf gegen umstrittene Steuerdeals multinationaler Konzerne in Belgien hat die EU-Kommission jetzt Rückendeckung vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) erhalten. Die Luxemburger Richter hoben ein Urteil der Vorinstanz – des Gerichts der Europäischen Union –, das gegen die Brüsseler Behörde ausgefallen war, wegen mehrerer „Rechtsfehler“ wieder auf und gaben den Fall zur erneuten Entscheidung ans Gericht zurück.
Die EU-Wettbewerbsbehörde hatte ursprünglich schon 2016 die Steuervorbescheide („tax rulings“) der belgischen Behörden für viele multinationale Unternehmen als unerlaubte staatliche Beihilfen eingestuft und in 55 Fällen Steuerrückzahlungen verlangt. Belgien und der hiervon unter anderem betroffene Konzern Magnetrol hatten daraufhin Klage eingereicht und im Frühjahr 2019 schließlich vom Gericht der EU recht bekommen. Dagegen war dann wiederum die EU-Kommission vor den EuGH gezogen.
Die EU-Wettbewerbsbehörde hatte im Kampf gegen aggressive Steuervermeidung in einer ganzen Reihe von Fällen das Beihilferecht herangezogen. Die Brüsseler Entscheidungen waren in den vergangenen Jahren aber mehrfach wieder vor Gericht einkassiert worden, etwa in den Fällen Apple/Irland, Amazon/Luxemburg oder auch Starbucks/Niederlande. Der belgische Fall geht jetzt in die nächste Runde.