Widerstand gegen Grundsteuer-Modell

Scholz zielt auf umfassende Neubewertung

Widerstand gegen Grundsteuer-Modell

wf Berlin – Die Pläne von Bundesfinanzminister Olaf Scholz (SPD) zur Reform der Grundsteuer stoßen auf Widerstand der Wirtschaft und in einzelnen Bundesländern. Bayerns Finanzminister Albert Füracker (CSU) lehnt die Pläne aus Berlin rundheraus ab. Das anvisierte Modell bedeute Steuererhöhungen, Mieterhöhungen und mehr Bürokratie, erklärte der Minister in München. Sein Amtskollege aus Hessen, Thomas Schäfer (CDU), blieb gelassener. Er gedulde sich bis Mittwoch, wenn Bund und Länder über die Reform der Grundsteuer beraten werden. “Wichtig für mich ist, dass die neue Grundsteuer möglichst einfach, transparent sowie vor allem verfassungsfest gestaltet wird”, sagte Schäfer. Außerdem solle sie den Kommunen die bisherigen Einnahmen aus der Grundsteuer bringen. Dies sind rund 14 Mrd. Euro jährlich.Aus dem Bundesfinanzministerium waren zuvor Einzelheiten zur Reform der Grundsteuer bekannt geworden. Scholz favorisiert demnach wohl ein Modell, das bei der reformierten Grundsteuer den Wert der Grundstücke und Immobilien berücksichtigt. Zur Debatte neben diesem wertabhängigen Modell steht auch ein wertunabhängiges Modell – das sogenannte Flächenmodell -, das keine Neubewertung bedingen würde. Das wertabhängige Modell könnte aber eher Konsens bei allen Bundesländern schaffen, die dieser kommunalen Steuerreform zustimmen müssen. Zudem würde es ohne Verfassungsänderung auskommen.Eine Grundgesetzänderung würde den vom Bundesverfassungsgericht vorgegebenen Zeitrahmen sprengen. Die höchsten Richter hatten im April entschieden, dass die Steuer wegen der veralteten Einheitswerte – in Westen von 1964, im Osten von 1935 – novelliert werden muss. Bund und Länder sind verpflichtet, bis Ende 2019 das Gesetzgebungsverfahren abzuschließen. Die neu strukturierte Steuersystematik kann dann bis Ende 2024 administrierbar sein.Das wertabhängige Modell sieht nach Informationen aus dem Ministerium eine Neubewertung vor, bei der ein aktueller Grundstückswert aus dem Komponenten Nettokaltmiete, Wohnnutzfläche, Baujahr, Grundstücksfläche und Bodenrichtwert ermittelt wird. In Metropolen ist eine Differenzierung nach besseren und schlechteren Wohnlagen anvisiert. Bei selbst genutztem Wohneigentum soll eine fiktive Miete angesetzt werden, die sich aus dem Mikrozensus des Statistischen Bundesamtes ableiten wird.Für rund 36 Millionen Grundstücke und Immobilien muss damit hierzulande zum 1.1.2020 eine Steuererklärung abgegeben werden. Die aktuellen Grundstücks- und Immobilienwerte sollen dann mit einer bundesweit einheitlichen, reduzierten Steuermesszahl verrechnet werden, um das Steueraufkommen neutral zu halten. Dies kann aber nur im Durchschnitt gelingen. Nicht in der Hand von Bund und Ländern liegt der Hebesatz, mit dem die Kommunen die Höhe der Steuer festlegen. Wirtschaft fürchtet Bürokratie Die Wirtschaft warnte vor überbordender Bürokratie. Der Zentrale Immobilienausschuss (ZIA) sieht in dem anvisierten Modell ein “Beschäftigungsprogramm für Steuerbeamte” und warb für das Flächenmodell. “Mit dem Flächenmodell wären die Fristen einzuhalten. Die benötigten Daten liegen vor”, erklärte Hans Volkert Volckens. Auch der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands BDI, Joachim Lang, wandte sich gegen eine völlige Neubewertung aller Grundstücke. Der Aufwand für die Unternehmen sei enorm hoch. Es drohten Rechtsunsicherheit, zusätzlich zu Bürokratie und Mehrbelastungen bei Industriegrundstücken.