Wirtschaft wehrt sich gegen Lizenzschranke

Konzerne büßen für Steuerregime im Ausland

Wirtschaft wehrt sich gegen Lizenzschranke

wf Berlin – Die deutsche Wirtschaft wendet sich gegen die Pläne der Bundesregierung zur Einführung einer Lizenzschranke in der grenzüberschreitenden Besteuerung. “Eine Lizenzschranke widerspricht dem bisherigen Bekenntnis Deutschlands zu einer international abgestimmten Besteuerung von Lizenzzahlungen innerhalb der OECD”, mahnte der Hauptgeschäftsführer des Industrieverbands BDI, Markus Kerber, in Berlin. “Eine plötzliche Kehrtwende mit einem nationalen Alleingang bedeutet den Ausstieg aus dem internationalen OECD-Prozess.” Kerber rechnet damit, dass es hierzulande durch die Novelle weniger Steuereinnahmen geben wird. “Deutschland ist der Gewinner der bestehenden Lizenzbesteuerung.” Folgten andere Länder dem “deutschen Negativbeispiel”, wirke dies wie ein Bumerang. Noch eilig in den BundestagDas Bundeskabinett will heute in Berlin einen Gesetzentwurf von Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) billigen. Die schwarz-rote Koalition soll das Vorhaben noch vor Ende der Legislaturperiode abschließen. Von 2018 an soll es gelten. Laut Entwurf können konzerninterne Lizenzaufwendungen künftig nicht mehr oder nur noch zum Teil als Betriebsausgabe abgezogen werden. Dies gilt für Länder, die den Empfänger der Zahlung “aufgrund eines als schädlich einzustufenden Präferenzregimes nicht oder niedrig” besteuern. Bei dem Präferenzregime geht es um sogenannte Lizenzboxen, in denen Aufwendungen – etwa für Forschung und Entwicklung – steuerlich günstiger behandelt werden. Der Vorstoß wird damit begründet, dass multinationale Konzerne die Lizenzboxen zur Gewinnverlagerung nutzen. Dem will die Bundesregierung einen Riegel vorschieben. Schäuble rechnet mit 30 Mill. Euro mehr Einnahmen.Künftig sollen nur noch Aufwendungen abzugsfähig sein, wenn das Empfängerland die Einnahmen mit mindestens 25 % belastet. Ausgenommen sind Lizenzboxen, die dem Nexus-Ansatz folgen, den die OECD und die führenden Industrie- und Schwellenländer (G 20) als unschädlich ansehen. Der Nexus-Ansatz setzt eine substanzielle Geschäftstätigkeit voraus. Die Novelle zielt vor allem auf Lizenzboxen ohne Nexus-Ansatz, die wegen eines Übergangsregimes bis 2021 überleben.Jürgen Lüdicke von der Steuerberatungsgesellschaft PwC monierte bei einer gemeinsamen Unternehmenssteuerfachkonferenz von BDI und PwC in Berlin, dass der deutsche Steuergesetzgeber das Abzugsverbot damit künftig nicht vom Verhalten des Konzerns abhängig mache, sondern vom Verhalten des anderen Staates. Dies sei ein harscher Systemwechsel, kritisiert er. Der Vertreter des Bundesfinanzministeriums, Rolf Möhlenbrock, hatte erläutert, dass es darum gehe, Zahlungen in solche Staaten zu sanktionieren, die dem Nexus-Ansatz nicht folgten. Der Finanzexperte der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Fritz Güntzler, stellte in Aussicht, dass er sich im parlamentarischen Verfahren dafür einsetzen werde, die überschießende Wirkung herauszunehmen.