Beirat beim Finanzministerium

Wissenschaftler fordern einheitliches System der Grundsicherung in Deutschland

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hat vorgeschlagen, die aktuell zwei Grundsicherungssysteme zu einem einheitlichen System zusammenzuführen. Die noch ausstehende Reform der Kindergrundsicherung solle hierfür genutzt werden.

Wissenschaftler fordern einheitliches System der Grundsicherung in Deutschland

Einheitliches System der Grundsicherung gefordert

Finanzministeriums-Beirat: Reform für mehr Transparenz

ahe Berlin

Der Wissenschaftliche Beirat beim Bundesfinanzministerium hat für eine Reform des Grundsicherungssystems in Deutschland plädiert. In einem neuen Gutachten sprechen sich die unabhängigen Experten dafür aus, die noch ausstehende Reform der Kindergrundsicherung dazu zu nutzen, die aktuell zweigeteilte Grundsicherung in ein einheitliches, in sich konsistentes System zu überführen. Eine solche Reform sei auch ohne Leistungseinschnitte möglich, hieß es.

De facto existieren nach Angaben des Beirats aktuell zwei Grundsicherungssysteme nebeneinander: Dabei hätten zum Bürgergeld, das eigentlich Arbeitslosen das Existenzminimum garantiere, auch Geringverdiener Zugang. Für sie bestehe jedoch parallel ein zweites Sicherungssystem, das sich aus Wohngeld, Kinderzuschlag und dem einkommensunabhängigen, allen Familien zustehenden Kindergeld zusammensetze. Für Geringverdiener bestünden somit Parallelstrukturen in der Grundsicherung, die zu Abstimmungsproblemen führten, wird im Gutachten kritisiert.

Zudem könne sich die Grundsicherung für Geringverdiener-Haushalte gleichen Typs mit gleichem Bruttoeinkommen regional stark unterscheiden und zu großen Unterschieden bei den Arbeitsanreizen führen. Angesichts der Komplexität der beiden Systeme und der hohen Ausdifferenzierung nach Haushaltstypen ist nach Einschätzung des Beirates für den Einzelnen auch gar nicht mehr ersichtlich, welchen Anteil seines (zusätzlichen) Bruttoeinkommens er behalten könne und welchen nicht.

Der Beirat schlägt deshalb vor, die Kosten der Unterkunft aus dem Bürgergeld und das bestehende Wohngeld in einem neuen Wohngeld zusammenzufassen. Das Bürgergeld würde dann nur noch der Abdeckung des alltäglichen Bedarfs erwachsener Haushaltsmitglieder dienen. Die neue Kindergrundsicherung sollte wie vorgesehen aus einem einkommensunabhängigen Garantiebetrag und einem Zusatzbetrag bestehen. Anders als von der Bundesregierung geplant, solle es aber keine speziellen Wohnkostenzuschüsse enthalten, um eine doppelte Förderung zu vermeiden, hieß es.

BZ+
Jetzt weiterlesen mit BZ+
4 Wochen für nur 1 € testen
Zugang zu allen Premium-Artikeln
Flexible Laufzeit, monatlich kündbar.