WLAN-Gesetz nachgebessert

Börsen-Zeitung, 6.4.2017 Reuters Berlin - Die Bundesregierung will die Verbreitung frei zugänglicher WLAN-Internetzugänge fördern. Das Bundeskabinett änderte dazu gestern das sogenannte Telemediengesetz. "Jetzt können Café-Betreiber und andere ohne...

WLAN-Gesetz nachgebessert

Reuters Berlin – Die Bundesregierung will die Verbreitung frei zugänglicher WLAN-Internetzugänge fördern. Das Bundeskabinett änderte dazu gestern das sogenannte Telemediengesetz. “Jetzt können Café-Betreiber und andere ohne Sorge offenes WLAN für ihre Kunden anbieten”, sagte Bundeswirtschaftsministerin Brigitte Zypries (SPD) zu dem von ihr vorgelegten Entwurf. “Sie setzen sich nicht dem Risiko aus, kostenpflichtig abgemahnt zu werden, falls Nutzer illegale Inhalte aus dem Internet abrufen.” Die sogenannte Störerhaftung sei nun “rechtssicher abgeschafft”. Rechteinhaber können aber von WLAN-Betreibern die Sperrung einzelner Internetseiten verlangen, über die ein Nutzer urheberrechtlich geschützte Inhalte illegal verbreitet hat. Damit solle die Wiederholung der Rechtsverletzung verhindert werden. Anbieter müssten nicht die Identität ihrer Nutzer überprüfen, etwa über eine Vorschaltseite. “Damit ist es uns gelungen, die Hürden abzuschaffen, die bislang eine Verbreitung von offenen WLAN-Hotspots in Deutschland behindert haben”, sagte Zypries. Sie erwarte nun mehr offene Hotspots. Deutschland könne damit im europaweiten Vergleich aufholen.