WERTBERICHTIGT

Zankapfel Tarifeinheit

Börsen-Zeitung, 23.5.2015 Den Betriebsfrieden soll das neue Gesetz zur Tarifeinheit wahren, nachdem das Bundesarbeitsgericht 2010 das Prinzip der Tarifeinheit zugunsten der Tarifpluralität in seiner Rechtsprechung aufgegeben hatte. Doch die Freude...

Zankapfel Tarifeinheit

Den Betriebsfrieden soll das neue Gesetz zur Tarifeinheit wahren, nachdem das Bundesarbeitsgericht 2010 das Prinzip der Tarifeinheit zugunsten der Tarifpluralität in seiner Rechtsprechung aufgegeben hatte. Doch die Freude nach dem Bundestagsbeschluss vom Freitag sollte nicht zu früh kommen. Sie ist voreilig. Gewerkschaftsbund DGB und Arbeitgebervereinigung BDA hatten in seltener Einigkeit beim Gesetzgeber lobbyiert, um der Zersplitterung der Tariflandschaft in ein und demselben Unternehmen Einhalt zu gebieten. Auch nach der bitteren Erfahrung mit den Streiks der Lokführergewerkschaft GDL hat das Gesetz die Hoffnung auf bessere Zeiten genährt. Doch selbst wenn der Bundesrat, der das Prozedere nur verzögern kann, am 12. Juni den Weg für die Tarifeinheit freimacht, wird der Streit anhalten. Mehrere Berufsgewerkschaften, aber auch die mächtige Verdi, wollen gegen das Gesetz vorgehen und erwägen Verfassungsbeschwerde. Der Schritt ist namhaften Juristen zufolge durchaus nicht aussichtslos. Die Frage von Tarifeinheit und -pluralität liegt dann wieder dort, wo der Ärger herkam: vor Gericht.wf