Zertifikate bleiben ohne Entschädigung
op Luxemburg – Zertifikate über Treibhausgasemissionen dürfen nach Ansicht von Generalanwalt Manuel Campos Sánchez-Bordona vom Europäischen Gerichtshof in Luxemburg (EuGH) ohne Entschädigung zurückgefordert werden, wenn sie nicht hätten zugeteilt werden dürfen. Der Generalanwalt schlägt deshalb den Richtern des EuGH vor, eine entsprechende Luxemburger Regelung für EU-rechtskonform zu erklären (Az. C-321/15). Folgt das Gericht dieser Ansicht, wird eine Klage von ArcelorMittal auf Entschädigung erfolglos bleiben. Dem Unternehmen waren irrtümlich Treibhausgasemissionszertifikate für ein Stahlwerk in Luxemburg zugeteilt worden, obwohl die Produktion bereits eingestellt war. Darüber waren die Luxemburger Behörden nicht rechtzeitig informiert worden. Als sie davon erfuhren, wurde ArcelorMittal angewiesen, die Emissionsrechte zurückzugeben. Dagegen wehrte sich das Unternehmen vor Luxemburger Gerichten und wollte für die Rückgabe der kostenlos zugeteilten Rechte entschädigt werden.