Europäische Union

Zinserträge russischer Assets sollen Ukraine zufließen

Lange wurde es vorbereitet, nun wird es EU-Gesetz: Zentralverwahrer müssen die Zinsgewinne, die sie durch die Verwaltung russischer Vermögen erzielen, an die EU abtreten. Die reicht sie dann als Hilfe an die Ukraine weiter.

Zinserträge russischer Assets sollen Ukraine zufließen

Zinserträge russischer Assets sollen Ukraine zufließen

EU-Gesetzesvorschlag für Verwendung von Zufallsgewinnen

fed Brüssel

Die Verwendung von Zinserträgen aus der Verwaltung eingefrorener russischer Vermögenswerte in der Europäischen Union zur finanziellen Unterstützung der Ukraine gewinnt an Konturen. Die EU-Kommission hat ein Gesetz vorgeschlagen, das vorsieht, einen Großteil dieser Erträge bei den Zentralverwahrern (Central Securities Depositaries), also insbesondere bei Euroclear, abzuschöpfen. Brüssel geht davon aus, dass auf diese Weise – abhängig von der Zinsentwicklung – jährlich 2,5 Mrd. Euro bis 3 Mrd. Euro zusammenkommen, die zu 90% in die europäische Friedensfazilität fließen – und zu 10% in andere Hilfstöpfe für die Ukraine.

Die EU-Kommission hat ihre Vorlage gerade noch rechtzeitig vor dem EU-Gipfel vorbereitet. Sie sieht vor, dass die Zentralverwahrer 97% der Zinsgewinne aus russischen Vermögensquellen an die EU abgeben müssen. Die verbleibenden 3% stellen quasi eine Gegenleistung für die Dienstleistungen der Depositories dar. Um zu verhindern, dass die Verwahrer in Probleme geraten, sieht der EU-Gesetzesvorschlag zudem die Option vor, dass sie zunächst einmal 10% der Abgabe zurückhalten können, um beispielsweise die Kosten von Rechtsstreitigkeiten mit Moskau über das Einfrieren der Assets bezahlen zu können.

Als Begründung für den Zugriff auf die „windfall profits“, also die Zufallsgewinne, führen EU-Beamte ins Feld, dass diese Zinserträge ja nur angefallen seien, weil die EU das Einfrieren der Assets verordnet habe. Insofern seien die Gewinne Ausfluss des Handelns der Europäischen Union, die sie daher nun auch einsammeln und nach Kiew überweisen könne. Ausdrücklich betont die EU-Kommission, dass diese Mittel die ohnehin für die Ukraine vorgesehenen Hilfsmilliarden ergänzen sollen. „Sie kommen obendrauf und werden nicht damit verrechnet“, heißt es. Aus Kreisen der Bundesregierung verlautet, die Maßnahmen sollen bereits diese Woche beim EU-Gipfel diskutiert werden. Zuletzt brauchte es von der Vorlage der Gesetzesvorschläge in puncto Ukraine-Hilfe bis zum Inkrafttreten zwei Monate. Diplomaten hoffen, dass es im aktuellen Fall ähnlich rasch geht.

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