Zwist über Außenwirtschaftsgesetz

Wirtschafts- und Sicherheitspolitiker ringen um verbindliche Prüffristen

Zwist über Außenwirtschaftsgesetz

wf Berlin – Die Wirtschaft muss bei der umstrittenen Novelle des Außenwirtschaftsgesetzes zur verschärften Investitionsprüfung weiter um die Zukunft des Standorts bangen. Der Bundestag hat die für gestern geplante abschließende Lesung in die nächste Sitzungswoche verschoben. Hintergrund ist nach Informationen der Börsen-Zeitung ein Zwist zwischen Wirtschafts- und Sicherheitspolitikern über die Dauer des Investitionsprüfverfahrens. Die Wirtschaftspolitiker dringen auf möglichst große Rechts- und Planungssicherheit bei einer Investitionsprüfung – und auf ein möglichst kurzes Verfahren. Die Sicherheitspolitiker treten für eine lange Prüffrist ein, damit Institutionen wie Bundesnachrichtendienst oder Verfassungsschutz sicherheitsrelevante Informationen sammeln können.Faktisch läuft die Abstimmung derzeit zwischen den unionsgeführten Häusern Bundeswirtschaftsministerium, Innenministerium und Verteidigungsministerium. Dort erarbeiten Fachleute sogenannte Formulierungshilfen für die Abgeordneten, die in das Gesetzgebungsverfahren einfließen. Dem Vernehmen nach will das Verteidigungsministerium ein Investitionsprüfverfahren möglichst lang offen halten. Deutschland würde für Auslandsinvestoren damit weniger attraktiv.Zur Prüfung von Investitionen durch ausländische Investoren ist die Bundesregierung durch das Außenwirtschaftsrecht ermächtigt. Dies ist stärker in den Fokus gerückt, seit Länder wie China international auf Tour gehen, um gezielt und strategisch Know-how einzukaufen. Die Bundesregierung kann Unternehmensübernahmen untersagen, wenn öffentliche Ordnung oder Sicherheit gefährdet sind. Außenwirtschaftsgesetz und Außenwirtschaftsverordnung spielen dabei zusammen. Der Bundestag novelliert derzeit das Gesetz. Damit wird deutsches Recht an die EU-Screening-Verordnung angepasst. Die deutsche Außenwirtschaftsverordnung regelt konkrete Fragen, darunter auch die Meldepflicht für Beteiligungen von 10 % an sowie Prüffristen. Diese liegen je nach Prüfstadium derzeit zwischen drei und vier Monaten. Für die Wirtschaft sind lange Prüffristen mit ungewissem Ausgang nachteilig. Investoren springen womöglich wieder ab. Dies hatte etwa der Start-up-Verband in der öffentlichen Anhörung im Bundestag vorgebracht. Die Wirtschaft ist unisono gegen eine weitere Verschärfung der Investitionsprüfung, die in den vergangenen Jahren stetig vorangeschritten ist. Der Industrieverband BDI lehnt die aktuelle Novelle schlichtweg ab.Der Bundestag will nun die Prüffristen, die bislang die Verordnung regelt, in das Gesetz aufnehmen. Auslöser ist eine Neufassung in der Novelle, nach der alle meldepflichtigen Erwerbe bis zur Erlaubnis “schwebend unwirksam” sind. Auch dies sieht die Wirtschaft kritisch. Bislang gilt diese Regelung nur für bestimmte sicherheitsrelevante Branchen. “Keineswegs zahnlos” Die FDP im Bundestag wendet sich mit einem Änderungsantrag gegen die Ausweitung des Vollzugsverbots. Der Berichterstatter der Liberalen, Reinhard Houben, wertete es in einer Stellungnahme für die Börsen-Zeitung als Erfolg der FDP, dass sich die Koalition “zumindest bewegt”. Die derzeit von der Koalition anvisierte Änderung hält er aber für unzureichend. “Die “schwebende Unwirksamkeit” von Investitionen und die damit verbundene Androhung von Haftstrafen müssen gestrichen werden”, verlangte Houben. “Schließlich ist das geltende Außenwirtschaftsrecht keineswegs zahnlos.”