Cola light mit Geschmack
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Die Debatte um einen EU-Mindestlohn war immer heikel, weil das Thema eigentlich nicht in den Brüsseler Zuständigkeitsbereich fällt. In jedem Statement wurde daher betont, dass selbstverständlich nationale Traditionen, Zuständigkeiten und die Tarifautonomie geachtet würden. In 21 EU-Ländern gibt es gesetzliche Mindestlöhne. In den anderen wird die untere Einkommensgrenze durch Tarifverträge geschützt – unter anderem in den skandinavischen Staaten, die auch den nun gefundenen Kompromiss ablehnen. Denn sie befürchten eher eine Aufweichung durch den Eingriff. Zudem: Die heutigen Mindestlöhne in der EU rangieren zwischen 332 Euro im Monat (Bulgarien) und 2202 Euro (Luxemburg). Hier gemeinsame Messlatten zu finden, war ohnehin schwierig. Die jetzige Einigung bleibt daher auch zum Teil unverbindlich – wird andererseits aber auch zu zahlreichen Anhebungen der Löhne führen. Vielleicht trifft es ja das Bild des Parlamentsverhandlungsführers Dennis Radtke ganz gut: Herausgekommen sei eine „Cola light“, sagte er, „aber mit viel Geschmack“.