Das kleine Wörtchen „noch“
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Viele hat die Entscheidung des Bundesfinanzhofes, den Solidaritätszuschlag auch mehr als ein Vierteljahrhundert nach Einführung noch immer als verfassungskonform einzustufen, überrascht. Es lohnt sich aber ein genauerer Blick auf den Richterspruch. Da heißt es etwa, die Erhebung sei in den fraglichen Jahren 2020 und 2021 „noch nicht“ verfassungswidrig gewesen. An anderer Stelle wird darauf verwiesen, dass es ja um die „Bewältigung einer Generationenaufgabe“ gehe und dieser Zeitraum beim Soli „jedenfalls 26 bzw. 27 Jahre nach seiner Einführung noch nicht abgelaufen“ sei. Wenn man eine Generation mit 30 Jahre ansetzt, könnte die Situation also schon bald ganz anders aussehen. Würde das jetzige Urteil des IX. Senats des höchsten deutschen Finanzgerichts also auch für 2025 noch gelten? Hier sind Zweifel angebracht. Doch so lange muss voraussichtlich ohnehin niemand warten, weil vorher schon das Bundesverfassungsgericht entscheidet. Die FDP drängelt ja in Karlsruhe, um die ungeliebte „Reichensteuer“ so schnell wie möglich loszuwerden.