Die Kunst der Transferbilanzierung
BORUSSIA DORTMUND
Die Kunst der
Transferbilanzierung
ab Düsseldorf
Fußball und International Accounting Standards haben für gewöhnlich wenig miteinander zu tun. Es sei denn, man ist wie Borussia Dortmund (BVB) börsennotiert. Dann empfiehlt es sich, beides zu beherrschen. Darauf macht jetzt die Finanzaufsicht BaFin aufmerksam, die bei der Kontrolle des Konzernabschlusses 2017/18 des Fußballvereins fündig geworden ist: Der BVB hat Spielertransfers fehlerhaft bilanziert. Dazu muss man wissen, dass eingekaufte Fußballspieler in Höhe der gezahlten Transfersumme als immaterieller Vermögenswert Eingang in die Bilanz finden. Wird der Spieler wieder verkauft, ist folglich nur die Differenz zwischen Transfererlös und Buchwert als Gewinn oder Verlust zu buchen. Die Transferzahlung selbst darf nicht als Umsatz erfasst werden. Das hat auch Folgen für die Kapitalflussrechnung. Dort muss das Geschäft im investiven Cashflow abgebildet werden und nicht, wie es der BVB machte, im operativen Cashflow. Die Fußballfans dürften die Befunde der BaFin-Prüfer allerdings weit weniger stören als der Abgang so manch eines “langfristigen Vermögenswerts”.