Insolvenzrecht

Die wichtigsten Vorschläge im Überblick

Pre-Pack-VerfahrenDas Verfahren soll es ermöglichen, schon vor einem Insolvenzantrag einen schuldenfreien Unternehmensverkauf vorzubereiten. Ein Monitor begleitet diesen. Betriebsnotwendige Verträge sollen bis auf wenige Ausnahmen ohne Zustimmung...

Die wichtigsten Vorschläge im Überblick

Pre-Pack-VerfahrenDas Verfahren soll es ermöglichen, schon vor einem Insolvenzantrag einen schuldenfreien Unternehmensverkauf vorzubereiten. Ein Monitor begleitet diesen. Betriebsnotwendige Verträge sollen bis auf wenige Ausnahmen ohne Zustimmung des Vertragspartners auf den Käufer übergehen können.

Verfahren für KleinstunternehmenFür kleine Unternehmen soll es ein vereinfachtes Verfahren geben, das in der Regel in Eigenverwaltung geführt wird. Ein Insolvenzverwalter wird nur auf Antrag bestellt. Für die Verwertung von Vermögenswerten ist ein Online-Portal geplant.

Ermittlung von VermögenFür Verwalter soll es einfacher werden, Vermögensgegenstände zu recherchieren („Asset Tracing“). Sie sollen etwa leichteren Zugang zu Katasterregistern, Grundbüchern, Fahrzeug-, Schiffs- und Luftfahrzeugregistern erhalten.

InsolvenzanfechtungenDie Vorschläge orientieren sich stark an den in Deutschland bereits geltenden Regelungen. Die Mindestanforderungen werden daher in anderen EU-Mitgliedstaaten mehr Auswirkungen haben.

Gläubigerausschüsse Die Haftung der Mitglieder des Gläubigerausschusses soll künftig auf grobe Fahrlässigkeit und Vorsatz beschränkt werden. Dies soll die Hürde zur Mitarbeit in den Ausschüssen senken.

InsolvenzantragspflichtUnternehmensverantwortliche sollen spätestens drei Monate nachdem sie von einer Zahlungsunfähigkeit Kenntnis erlangt haben, Insolvenzantrag stellen müssen. Die Anforderungen in Deutschland gehen heute bereits über diese Mindestanforderung hinaus.

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