Entwaffnete Aktionäre
swa
Die Ampel-Koalition hatte versprochen, die Rechte der Aktionäre in Online-Hauptversammlungen uneingeschränkt zu wahren. Der bislang kursierende Gesetzesentwurf löst dieses Versprechen leider nicht ein. Denn Investoren dürfen im virtuellen Format ihren Fragenkatalog nicht mehr während der Versammlung an Vorstand und Aufsichtsrat richten. Zwar wird ihnen live eine Redemöglichkeit im Wege der Videokommunikation ermöglicht, sie dürfen dem Management des Unternehmens also wie in einer Präsenzversammlung die Leviten lesen, es dabei aber nicht mit Fragen behelligen. Fragen sollen bis spätestens vier Tage vorher auf elektronischem Wege eingereicht werden, auf demselben Kanal sind dann Nachfragen während der Online-Hauptversammlung schriftlich einzureichen – hier darf der Aktionär immerhin auch Auskunft zu Themen verlangen, die er zuvor nicht selbst vorgebracht hat. Wenn ein originäres Auskunfts- und Fragerecht in der Versammlung nicht mehr zulässig sein soll, verlieren die Aktionäre eines ihrer wirksamsten Druckmittel. Das können sie nicht akzeptieren.