KommentarBaywa-Rettungspaket

Es geht ans Eingemachte

Das Rettungspaket für die in Schieflage geratene Baywa-Gruppe legt Zeugnis darüber ab, wie katastrophal die finanzielle Lage des Münchner Agrarhandelskonzerns ist. Das SDax-Mitglied muss sich sogar von Tafelsilber trennen, um einer Insolvenz zu entgehen.

Es geht ans Eingemachte

Baywa-Rettungspaket

Es geht ans Eingemachte

Von Stefan Kroneck

Das Rettungspaket für die Baywa legt Zeugnis darüber ab, wie katastrophal die finanzielle Lage des Agrarhändlers ist.

Das Rettungspaket für die Baywa legt erstmals offiziell Zeugnis darüber ab, wie es um den in eine selbstverschuldete Schieflage geratenen Agrarhandelskonzern bestellt ist. Die finanzielle Situation des Münchner SDax-Mitglieds ist katastrophal. Gut möglich, dass nachgelegt werden muss, wenn bis Ende September das Sanierungsgutachten steht. Ohne die Gesellschafter-Darlehen der beiden Ankeraktionäre und ohne die Überbrückungshilfen der Gläubigerbanken hätte die Baywa längst Insolvenz anmelden müssen wegen Zahlungsunfähigkeit. Die Finanzspritze für das hochverschuldete und defizitäre Unternehmen trägt dazu bei, dass der Vorstand nicht dem Vorwurf ausgesetzt werden kann, die Insolvenz zu verschleppen.

Der Preis der Auffanglösung ist für die Traditionsfirma des Genossenschaftssektors hoch. Denn als „Gegenleistung“ für die Hilfen geht es für die Baywa nun ans Eingemachte. Dabei ist die drohende Zerschlagung des Konglomerats gar nicht der wesentliche Punkt der Auflagen. Ein Zurückstutzen des Konzerns auf seine Kernaktivitäten gilt ohnehin als ausgemacht. Das letzte Wort haben die größten drei Gläubigerbanken DZ Bank, LBBW und HVB.  

Zwangsverkauf von Tafelsilber

Vielmehr ist entscheidend, dass die Baywa sich sogar von Tafelsilber trennt, um einer Pleite zu entgehen. So muss der Konzern sein Paket von 12% am größten Einzelaktionär, die von den Volks- und Raiffeisenbanken dominierte Bayerische Raiffeisen Beteiligungs-AG (BRB), an die Primärbanken und die DZ Bank zu einem Preis von 120 Mill. Euro als „Sicherheit“ abgeben. Überkreuzbeteiligungen gehören zu den Wesensmerkmalen der genossenschaftlichen „Familie“. Die BRB hält 33,8% an der Baywa. Mit dem Zwangsverzicht auf ihre Anteile an der BRB entgeht der Baywa künftig eine Einflussmöglichkeit auf das Geschehen im Genoverbund. Das gleicht einer Degradierung der Firma in der „Familie“.  

Die Causa zeigt, dass die Equity Story des vor 22 Jahren an die Börse gegangenen Unternehmens gescheitert ist. Ein „Neuanfang“ auf dem Handelsparkett ist jedenfalls sehr fragwürdig, weil das Vertrauen am Kapitalmarkt zerstört ist. Deshalb ist ein Delisting der Gesellschaft eine ernst zu nehmende Alternative, damit in die Baywa Ruhe hineinkommen kann. Hinzu kommen zwingend erforderliche personelle Konsequenzen im Vorstand und auf der Kapitalseite des Aufsichtsrats. Beide Organe sind für das Desaster verantwortlich. Das Debakel legt dar, dass renditeorientierte Interessen institutioneller Investoren unvereinbar sind mit dem Genossenschaftsmodell in der Landwirtschaft.

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