KommentarBankenabwicklung

Ein peinlicher Fehler

Die Akzeptanz des Einheitlichen Europäischen Abwicklungsausschusses, des SRB, hängt davon ab, dass Banken europaweit Vertrauen in ihn haben. Genau dieses Vertrauen gefährdet er durch handwerkliche Fehler.

Ein peinlicher Fehler

Bankenabwicklung

Ein peinlicher Fehler

Von Detlef Fechtner

Gewiss, das Urteil des Europäischen Gerichts über die Höhe der Beiträge, die Banken entrichten müssen, um den europäischen Notfonds zur schonenden Entsorgung angeschlagener Geldhäuser zu befüllen, wird keine dramatischen Auswirkungen haben. Ende 2023 soll dieser Single Resolution Fund 80 Mrd. Euro umfassen. Selbst wenn am Ende verschiedene Beiträge neu berechnet werden müssen, sinkt die Ausstattung womöglich auf 79 Mrd. Euro. Eine Minderung in diesem Umfang ist viel zu klein, um die Statik der europäischen Notfallarchitektur ins Wanken zu bringen. Vor allem anderen also: Entwarnung.

Das bedeutet allerdings noch lange nicht, dass die Entscheidung aus Luxemburg unerheblich ist. Erstens, weil ein einstelliger oder zweistelliger Millionenbetrag aus Sicht einer Bank, die ihn aufbringen muss, mehr ins Gewicht fällt als aus Perspektive eines europäischen Fonds, der das Geld für den Notfall einsammelt. Und zweitens, weil die Richter ausgerechnet dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss schlampige Arbeit unterstellen. Das Gremium habe bei der Bestimmung der Beitragshöhe "seine Begründungspflicht verletzt" und damit gegen die "Grundsätze der guten Verwaltung" und des "effektiven gerichtlichen Rechtsschutzes" verstoßen. Das ist mehr als eine bloße Ungeschicklichkeit, das ist ein peinlicher Fehler.

Die einheitliche Bankenabwicklung ist ein Kernstück des "financial repair", also der Lehren aus der Bankenkrise. Im Falle eines Falles hat der Abwicklungsausschuss faktisch weitreichenden Einfluss, denn unter dem enormen Zeitdruck einer Banken-Schieflage hat er letztlich das Sagen. Seine Akzeptanz hängt maßgeblich davon ab, dass Banken europaweit Vertrauen haben – und zwar sowohl in die Plausibilität seiner Beschlüsse als auch in die Fairness bei der Verteilung der Kosten. Genau dieses Vertrauen gefährdet der Abwicklungsausschuss, wenn ihm handwerkliche Fehler passieren wie beispielsweise bei der Begründung der Höhe von Beiträgen. Denn wenn der Single Resolution Board schon bei diesen Aufgaben Defizite offenbart, werden seine Maßnahmen im Abwicklungsfall argwöhnisch beäugt werden. Und dann geht es gegebenenfalls tatsächlich um großes Geld – und um die Stabilität des europäischen Bankensystems. Gut, wenn der Abwicklungsausschuss den Spruch aus Luxemburg ernst nimmt und bei der Rechtfertigung der Kalibrierung der Beiträge nachschärft.

Die Akzeptanz des Abwicklungsausschusses hängt davon ab, dass Banken europaweit Vertrauen in ihn haben. Genau dieses Vertrauen gefährdet er durch handwerkliche Fehler.

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