Lieferkettengesetz

Nachgebessert bis zum letzten Tag

Mit dem nach jahrelangen Verhandlungen gerade noch rechtzeitig beschlossenen Lieferkettengesetz kann es die Bundesregierung keiner Seite recht machen – eine gute Erkenntnis. Die Industrie sieht in menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten...

Nachgebessert bis zum letzten Tag

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Mit dem nach jahrelangen Verhandlungen gerade noch rechtzeitig beschlossenen Lieferkettengesetz kann es die Bundesregierung keiner Seite recht machen – eine gute Erkenntnis. Die Industrie sieht in menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten Wettbewerbsnachteile und unkalkulierbare Rechtsrisiken, Menschenrechtlern können die Pflichten nicht weit genug gehen. Beide Extrempositionen tragen rituelle Züge und sind im Kern ideologisch motiviert. Der großen Koalition ist gewiss kein perfektes Regelwerk gelungen, das über alle Zweifel erhaben ist. Aber Union und SPD haben sich den nervenaufreibenden Prozess nicht leicht gemacht, berechtigte Interessen beider Seiten sorgsam gegeneinander abgewogen und bis zum letzten Tag nachgebessert. So sorgt die Klarstellung zum Verzicht auf zusätzliche zivile Haftung der Unternehmen für Erleichterung im Markt. Nachdem das Prinzip Freiwilligkeit nicht gezogen hat, ist die Politik im Einklang mit internationalen Verabredungen den logischen nächsten Schritt gegangen – auch wenn EU-weit einheitliche Wettbewerbsregeln besser wären.