Negativzins auf der langen Bank
lee
Die Mühlen der Justiz waren schon vor der Corona-Pandemie nicht dafür bekannt, im Turbo-Modus zu mahlen. Trotzdem ist es erschreckend, wie viel Zeit vergangen ist, bis die Verbraucherschutzklage gegen die Commerzbank wegen der Negativzinsen auf Sparverträge überhaupt terminiert worden ist. Wenn sich das Frankfurter Landgericht Anfang September endlich mit dem Rechtsstreit befasst, werden gut zehn Monate vergangen sein, seit die Verbraucherzentrale Hamburg ihre Klage eingereicht hat. Schon heute steht fest, dass die Zivilkammer gewiss kein Ad-hoc-Urteil fällen wird. Einschließlich der üblichen Fristen wird so gut und gerne ein ganzes Jahr verstreichen, bis der Rechtsstreit in die nächste Instanz geht. Gut möglich, dass die Gerichte von der Zinswende überholt werden. In der Zwischenzeit wird die Commerzbank munter weiter kassieren und ihren Kunden individuelle Vereinbarungen aufzudrängen versuchen, um sich Entgelte für die „Verwahrung“ von Einlagen auszubedingen, die sie zwecks günstiger Refinanzierung teils einst aktiv eingeworben hat.