Schweizer Formalität
Credit Suisse
Schweizer Formalität
Von Daniel Zulauf
Die Schweizer Kartellwächter wollen die Übernahme der Credit Suisse (CS) durch die UBS nun doch noch einer Prüfung unterziehen. Ende September soll die Wettbewerbskommission (Weko) eine entsprechende Stellungnahme zuhanden der Eidgenössischen Finanzmarktaufsicht abgeben, zitiert die Schweizer "Handelszeitung" den Weko-Chef Patrik Ducrey. Man erinnert sich: Die Credit-Suisse-Übernahme war am 19. März nicht nur unter Ausschluss der (nun gegen UBS klagenden) CS-Aktionäre besiegelt worden. Auch die Weko hatte zu dem Deal nichts zu sagen. Es musste schnell gehen, für kritische Stimmen und gar harten Widerspruch blieb keine Zeit. Ein solcher wäre mit großer Wahrscheinlichkeit laut geworden.
Credit Suisse und UBS bilden eine geballte Macht im Schweizer Bankenmarkt. Ihr gemeinsamer Marktanteil bei Spargeldern und Krediten liegt bei mindestens einem Drittel. Im Bereich der Firmenkredite dürfte er noch deutlich höher liegen. Auch im Assetmanagement, also in der Verwaltung von institutionellem Kapital zum Beispiel von Schweizer Pensionskassen, sind die beiden Finanzkonzerne überaus dominant. Dass dies ein Problem ist, zeigt sich etwa am Umstand, dass institutionelle Investoren in der Schweiz seit Monaten Vermögen in zwei- oder gar dreistelliger Milliardenhöhe in Geldmarktfonds zwischenparken, um die Wiederanlage der bei CS abgezogenen Gelder bei anderen Anbietern zu prüfen.
Die Weko hat somit allen Grund, bei der Finanzmarktaufsicht Bedenken anzumelden. Solche hatte es schon 1998, bei der Fusion der Zürcher Bankgesellschaft mit dem Basler Bankverein zur heutigen UBS, gegeben. Die UBS war gezwungen worden, in einem Landesteil mit besonders hoher Konzentration Geschäfte an eine Drittpartei zu veräußern. Mit einem derartigen Verdikt ist nun allerdings nicht zu rechnen. Schließlich saß die UBS bei der Übernahme der CS am längeren Hebel als die Behörden. Sie dürfte dem Kauf nur unter der Bedingung zugestimmt haben, dass rückwirkende Anpassungen aus wettbewerbsrechtlicher Sicht nicht möglich sind.
In diese Richtung weist auch die Tatsache, dass die UBS am kommenden Donnerstag ihren Plan für die Integration der Credit Suisse vorlegen will. Die Bank drückt aus guten Gründen auf die Tube, und für wettbewerbsrechtliche Eventualitäten gibt es da keinen Platz. So dürfte die Merger-Kontrolle der Weko im Fall UBS-CS-Fusion nicht mehr als eine behördliche Formalität bleiben. Solche und noch weitere gab und gibt es im Zusammenhang mit jener denkwürdigen Rettungsaktion.