So nicht, Uncle Sam!
Ermittlungen zu UBS
So nicht, Uncle Sam!
Von Daniel Zulauf
Wenn Banken zwischen regulatorische Fronten geraten, sollten sie sich auf rechtsstaatliche Verfahren verlassen können.
Haben Credit Suisse und UBS Russland-Sanktionen verletzt? Die Frage ist so brisant, dass schon ein Verdacht gravierende Folgen haben kann. Der Kurseinbruch der UBS-Aktien am letzten Mittwoch im September belegt dies deutlicher als alle Worte.
Minuten nachdem die Nachrichtenagentur Bloomberg an jenem Mittwoch von einer Untersuchung des amerikanischen Justizministeriums (Department of Justice/DoJ) gegen die UBS-Tochter Credit Suisse und gegen die UBS berichtet hatte, verloren die Titel der Großbank an der Börse mehr als 7% ihres Wertes. Die Reaktion spiegelt die Angst der Investoren vor drakonischen Geldstrafen, mit denen sich die US-Justiz nicht nur bei Schweizer Banken immer wieder gehörig Respekt verschafft hat.
Dementi bringt Börsenwert nicht wieder
Von den gut 5 Mrd. sfr Aktionärswert, den die Episode vernichtet hatte, ist ein großer Teil bis heute nicht zurückgewonnen. Und dies, obschon die UBS jene "jüngste Berichterstattung über eine angebliche Untersuchung durch das US-Justizministerium (…)" inzwischen dementiert hat.
Dass die erwünschte Wirkung des Dementis weitgehend ausblieb, hängt auch mit der langen Zeitspanne zusammen, die das Kreditinstitut verstreichen ließ. Ganze drei Tage gingen nach dem Bloomberg-Bericht ins Land, bis die UBS die dürre Stellungnahme veröffentlichte.
Neben der Börsen-Zeitung äußerte sich auch "Finanz und Wirtschaft" skeptisch mit Blick auf das "merkwürdige" Dementi. Die Schweizer Zeitung fragte bei UBS nach, ob eine Gegendarstellung von Bloomberg verlangt worden sei, was in solchen Fällen üblich ist. Die Bank habe diese Anfrage jedoch unbeantwortet gelassen.
Offensichtlich wollte die UBS mit ihrer Stellungnahme an der Glaubwürdigkeit des Bloomberg-Berichtes rütteln, ohne dessen Inhalte aber mit harten Argumenten entkräften zu können. Es gibt nur einen Abschnitt in dem Bericht, den aus der Welt zu schaffen sich für die UBS wie auch für das DoJ lohnen könnte. Bloomberg schreibt unter Verweis auf gut informierte Kreise: "Die Ermittler haben ihre Informationsbegehren direkt bei der UBS platziert, statt diese über die offiziellen diplomatischen Kanäle zu leiten, die langsamer sein können."
Ein solches Vorgehen der US-Justizbehörde käme einer Verletzung des vor 50 Jahren zwischen den USA und der Schweiz geschlossenen Staatsvertrages über gegenseitige Rechtshilfe in Strafsachen gleich.
Der Bruch eines Vertrages zwischen zwei langjährigen Partnern ist zunächst einfach dreist. Im vorliegenden Fall wäre ein solches Vorgehen der US-Justiz aber vor allem auch unfair. Das DoJ weiß, dass es Schweizer Banken nicht zwingen darf, Informationen direkt und unter Missachtung des Rechtsweges herauszurücken. Es weiß aber auch, dass sich Banken wie die UBS, die in den USA ein sehr großes Geschäft betreiben, nur schlecht gegen die Wünsche der dortigen Justizbehörden stellen können.
Erst vor kurzem hat UBS via Schweizerische Bankiervereinigung in ungewohnter Direktheit öffentlich gefordert, den bisherigen neutralitätspolitischen Kurs der Schweiz zu ändern und das Land der G7-Taskforce "Russian Elites, Proxies and Oligarchs" anzuschließen. Der Gedanke liegt nahe, dass sich die Bank davon ein entspannteres Verhältnis zur US-Justiz verspricht.
Banken sollten aber nicht gezwungen werden, selbst Politik zu machen. Mit einem Nachgeben gegenüber der US-Justizbehörde würde die UBS riskieren, sich in der Schweiz strafbar zu machen. Dass vor diesem Hintergrund weder die UBS noch das DoJ daran interessiert sind, die Hintergründe des mysteriösen Dementis zu klären beziehungsweise dazu beizutragen, liegt auf der Hand.
Um Klärung bemüht sein sollte jedoch die Schweizer Regierung. Schließlich geht es nicht zuletzt auch um die Glaubwürdigkeit des Schweizer Rechtsstaates – ein Wert, notabene, der auch für Unternehmen wie die UBS ein wichtiger Standortfaktor ist.