LeitartikelEU-Beihilfen

Verfehlter Artenschutz

In der Coronakrise stand die EU unter Zugzwang, aber darüber hinaus ist das Beihilfeunwesen in der Airline-Branche ausgeartet und schadet den Fluggesellschaften insgesamt.

Verfehlter Artenschutz

Airline-Beihilfen

Verfehlter Artenschutz

Von Heidi Rohde

In der Coronakrise stand die EU unter Zugzwang, aber darüber hinaus ist das Beihilfeunwesen in der Airline-Branche ausgeartet.

Die Staatshilfen für europäische Airlines während der Corona-Pandemie, die sich nach Angaben von Ryanair auf mehr als 30 Mrd. Euro beliefen, sind nicht der erste Geldregen für die Branche, gegen den der irische Billigflieger geklagt hat. Auch die Argumente, auf die das Enfant terrible der Luftfahrt seine 16 Klagen gegen insbesondere staatsnahe oder teilstaatliche Wettbewerber stützte, sind prinzipiell nicht neu. Die Beihilfen für die Konkurrenz seien samt und sonders diskriminierend und daher wettbewerbswidrig gezahlt worden, die EU schütze ineffiziente Strukturen zulasten gesunder Airlines und zulasten der Verbraucher, lautete der Klagevorwurf. Es ist daher einigermaßen erstaunlich, dass sich der Europäische Gerichtshof ausgerechnet im Fall der Coronahilfen auf ganzer Linie gegen die Kommission stellt und somit den Iren einen glanzvollen Sieg beschert, nachdem sie in der Vorinstanz gescheitert waren.

Die Pandemie war für die globale Luftfahrt ohne Zweifel eine „Aschewolke“ gigantischen Ausmaßes und damit im buchstäblichen Sinne eine Force majeure, die für alle Airlines eine existenzielle Bedrohung darstellte. Hätte sich die EU-Kommission in diesem Fall Zeit gelassen, um die Beihilfeanträge akribisch zu prüfen, hätte sie sich dem Vorwurf eines mangelnden Notfallbewusstseins ausgesetzt, ganz abgesehen davon, dass Mitgliedstaaten wie Deutschland vorneweg, aber auch Frankreich und andere ihr Unverständnis wahrscheinlich darin zum Ausdruck gebracht hätten, dass sie Beihilfen auch ohne Genehmigung der EU – und damit ganz ungeregelt – ausgezahlt hätten. Und tatsächlich haben sich die Kartellwächter in Brüssel in anderen Fällen schon häufig den Vorwurf einer überlangen Verfahrensdauer gefallen lassen müssen – mit der Folge, dass eine Entscheidung zu spät kam, um wirtschaftlich für die betroffenen Unternehmen oder Branchen noch irgendetwas zu ändern. Das konnten sich die Behörden in der Coronakrise nicht leisten.

Indes hat sich auch hier der Rechtsweg über die Instanzen als zähe Strecke erwiesen, so dass nun dieser Klageerfolg von Ryanair für die betroffenen Wettbewerber keine erkennbaren Auswirkungen mehr hat. Namentlich die Deutsche Lufthansa hat alle Beihilfen inzwischen zurückgezahlt, der Staat ist wieder ausgestiegen, im Übrigen mit Gewinn bei Krediten und Eigenkapital, so dass man durchaus anzweifeln darf, ob es für die Geretteten an Anreizen mangelte, den Retter wieder loszuwerden.

Jenseits der Ausnahmesituation in der Pandemie drängt sich allerdings die Frage auf, warum die EU-Kommission bei Beihilfen in der Airline-Branche häufig beide Augen zudrückt. So ist es gänzlich unerklärlich, warum die über Jahrzehnte immer wieder mit staatlichen Geldtransfers in der Luft gehaltene Alitalia deshalb niemals Anlass zur Klage gab, nachdem die EU-Wettbewerbshüter nur einmal eine Beihilfe für unzulässig erklärten und die Rückzahlung anordneten (ohne dies durchzusetzen). Ebenso fragwürdig nimmt sich die Rettung des Ferienfliegers Condor vor den Folgen der Insolvenz der Mutter Thomas Cook aus. Wenn jede selbst verschuldete Pleite eines Konzerns eine Rettungsaktion dieser Art nach sich zöge, wären marktwirtschaftliche Mechanismen praktisch nichts mehr wert.

Kaum eine Branche ist so sehr mit staatlichen Empfindlichkeiten und Nationalstolz verknüpft wie die Luftfahrt – ein wesentlicher Grund, warum eine Reihe von Ländern Anteile an den Unternehmen hält, so dass flügellahme Carrier in der Vergangenheit ohnehin häufig wider besseres Wissen gestützt wurden. Die Folge tragen allerdings weniger die Verbraucher als vielmehr die Airlines selbst. Denn das mit aller Macht verhinderte Ausscheiden unrentabler Unternehmen aus dem Markt, wahlweise durch Beihilfen, durch staatlich flankierte Übernahmen, die Kapazitäten kaum beschnitten haben, oder durch beides, hat in der Branche zu dem viel beklagten Überangebot und zu Kampfpreisen – vor allem im touristischen Bereich – geführt, die die Profitabilität insgesamt beeinträchtigt und die Investitionskraft geschwächt haben. Dass eine finanzstarke Ryanair mit einem überlegenen Geschäftsmodell sich im Erfolg einer herausragenden Klage sonnt, ist eine Sache, ein Beihilfeunwesen in Gestalt eines nicht marktgerechten Artenschutzes eine ganz andere.

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