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Ein Weckruf für Bayer-Investoren

Das jüngste Jury-Urteil in einer Schadenersatzklage gegen Bayer lässt aufhorchen. Gerade für Investoren, die nach Aufspaltung rufen, ist das ein Weckruf.

Ein Weckruf für Bayer-Investoren

BAYER

Weckruf
vom Jury-Gericht

ab Düsseldorf

Verurteilt, vorgesorgt, vergessen – auf diesen Dreiklang lässt sich der Umgang von Journalisten und Investoren mit der Klagewelle gegen Bayer im Zusammenhang mit dem Herbizid Glyphosat bringen. Nun ist das Thema aufgrund eines Jury-Urteils, das Bayer zur Zahlung von Schadenersatz in Höhe von 175 Mill. Dollar verdonnert, plötzlich wieder auf dem Tisch. Natürlich war klar, dass die Causa nicht zu den Akten gelegt ist. Doch da Bayer neun Prozesse in Folge für sich entscheiden konnte, hatte die Zahl der noch anhängigen und nicht im Vergleichsweg ausgeräumten Klagen zuletzt kaum mehr als dokumentarischen Charakter. Zumal der Konzern für die damit einhergehenden finanziellen Risiken in der Vergangenheit üppig Vorsorge gebildet hat. Daran ändert auch das jüngste Urteil nichts. Dennoch scheinen auch die Investoren, die lautstark die Aufspaltung des Konzerns fordern, ausgeblendet zu haben, dass das letzte Wort in den diversen Rechtskomplexen, die sich Bayer mit der Übernahme von Monsanto eingehandelt hat, noch nicht gesprochen ist. Das Jury-Urteil ist insofern ein Weckruf.

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