Brüsseler Finanzmarktagenda
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Kleinanlegerstrategie auf der Kippe − Empfehlungen zu Spar- und Anlagekonten
Die EU-Kommission konkretisiert in wenigen Tagen ihr Arbeitsprogramm in Sachen Finanzmarktregulierung − von Wagniskapital bis Verbriefungen, von nationalen Spar- und Anlagekonten bis zu Aktieninvestments von Versicherern. Zugleich geben ihre Hinweise zur Kleinanlegerstrategie (Retail Investment Strategy) Rätsel auf.
fed Frankfurt
Die EU-Kommission macht in ihrem Fahrplan für die Finanzmarktregulierung hin zu einer Spar- und Investitionsunion klar, wohin sie gerne möchte. In wenigen Tagen will EU-Finanzmarkt-Kommissarin Maria Albuquerque das Programm vorstellen. Ein Entwurf des Papiers liegt der Börsen-Zeitung vor. Darin findet sich unter den Maßnahmen, die die EU-Kommission vorschlagen möchte, beispielsweise die Ankündigung, die nationalen Regierungen dabei unterstützen zu wollen, wenn sie Spar- und Anlagekonten auf der Basis von „best practises“ in anderen Ländern einführen wollen. Flankieren möchte die EU-Kommission das mit Empfehlungen zur steuerlichen (Vorzugs)-Behandlung solcher Konten.
Mit EIB, ESM und Förderbanken
Um mehr Bürgern die Kapitalanlage näherzubringen, will die EU-Kommission gemeinsam mit der EU-Investmentbank, dem Rettungsfonds ESM und den nationalen Förderbanken zudem prüfen, wie Kleinanleger leichter in Finanzinstrumente investieren können, die von diesen Einrichtungen ausgegeben werden. Unklar lässt die EU-Behörde derweil, wie genau es mit der von ihr vor wenigen Jahren vorgeschlagenen und anschließend von Rat und Parlament umfangreich veränderten Kleinanlegerstrategie weiter gehen soll.
Ziel des Gesetzes war, eine faire Behandlung von Kleinanlegern sicherzustellen und zu gewährleisten, dass sie einen angemessenen Wert für ihr eingesetztes Kapital bekommen („Value for Money“). Nun heißt es sibyllinisch im Entwurf: „Die EU-Kommission wird eine Einigung zwischen Parlament und Rat über die Strategie für Kleinanleger erleichtern. Die EU-Kommission wird jedoch nicht zögern, den Vorschlag zurückzuziehen, wenn die Verhandlungen die angestrebten Ziele der Strategie nicht erreichen.“
Diese Aussage dürfte bereits umlaufende Spekulationen befördern. Danach ist Albuquerque letztlich bereit, den Gesetzesvorschlag ihrer Vorgängerin Mairead McGuinness fallenzulassen, zumal er ohnehin von den Ko-Gesetzgebern in wesentlichen Elementen (Streichung des Provisionsverbots) schon korrigiert wurde.
Auch CMDI und EDIS
Das europaweite Altersvorsorgeprodukt PEPP, das erfolglos lanciert wurde, soll überarbeitet werden. Damit sich institutionelle Investoren stärker am Aktienmarkt engagieren, will die EU-Kommission aufsichtsrechtlich über delegierte Rechtsakte im Rahmen von Solvency II nachsteuern. Die Wagniskapitalregeln sollen angepasst und das EU-Label für Venture-Capital-Investments aufgewertet werden. Zudem bekräftigt die EU-Kommission ihre Ansage, die Due-Diligence-Anforderungen und die Kapitalvorgaben für Verbriefungen zu lockern. Eine Änderungsverordnung wird im Mai erwartet.
Wenig überraschend enthält das Papier auch die Aufforderung an die Ko-Gesetzgeber, bei den umstrittenen Gesetzgebungsdossiers aus dem Bereich Bankenunion voranzukommen, nämlich bei der Abwicklung mittelgroßer Banken (CMDI) und einer europäischen Einlagensicherung (EDIS). Schließlich hat Albuquerque wiederholt betont, dass die Spar- und Investitionsunion nicht einfach die Kapitalmarktunion mit einem neuen Namen versieht, sondern mit der Bankenunion zu einem umfassenderen Konzept vereinigt.