Lokführer-Streik

Gericht lehnt Antrag der Bahn ab

Die Lokführergewerkschaft GDL darf ihren Streik fortführen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main teilte am Donnerstagabend mit, dass es den Antrag der Deutschen Bahn auf einstweilige Verfügung gegen den Streik abgelehnt habe – die Deutsche Bahn geht in Berufung.

Gericht lehnt Antrag der Bahn ab

Der Lokführerstreik kann nach einem Gerichtsbeschluss weitergehen. Das Arbeitsgericht Frankfurt am Main teilte am Donnerstagabend mit, es habe den Antrag der Deutschen Bahn auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Streiks der Gewerkschaft GDL abgelehnt. Das erklärte der zuständige Richter Volker Schulze nach der fast dreistündigen Verhandlung. Damit geht der am Donnerstagmorgen begonnene Arbeitskampf im Personenverkehr vorerst wie geplant bis Dienstagfrüh weiter.

Die Bahn hatte am Morgen einen Eil-Antrag eingereicht, um den Streik der GDL verbieten zu lassen. „Auch nach den jüngsten Äußerungen der GDL geht es bei diesem Arbeitskampf offenkundig mehr um rechtliche und politische Themen als darum, Lösungen für gute Arbeitsbedingungen am Verhandlungstisch zu finden“, hatte der Staatskonzern argumentiert.

Zuvor hatte die Gewerkschaft ein verbessertes Angebot der Bahn als nicht akzeptabel abgelehnt. Seit dem frühen Donnerstagmorgen läuft der Streik im Personenverkehr, seit Mittwochnachmittag im Güterverkehr.

Nach der Niederlage vor dem Arbeitsgericht in Frankfurt will die Deutsche Bahn nun in der nächsten Instanz gegen den Streik der GDL vorgehen. Der Konzern wolle das Urteil in zweiter Instanz vor dem Landesarbeitsgericht prüfen lassen, teilte eine Sprecherin mit. Verhandelt wird dort voraussichtlich am Freitag. „Wir waren uns bewusst, dass die Hürden in einem Eilverfahren sehr hoch liegen und dass das Streikrecht in Deutschland mit gutem Grund sehr geschützt ist”, teilte die Sprecherin mit. „Dennoch sehen wir es als unsere Verantwortung, im Interesse unserer Kunden nichts unversucht zu lassen, den Streik zu beenden.“

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