Rentenbesteuerung

Richter fordern vom Gesetzgeber Maßnahmen gegen Doppelbelastung

Lang umstritten war die Frage, ob die Neuordnung der Besteuerung der Altersrenten seit 2005 zu einer Doppelbesteuerung führt. Nun hat der Bundesfinanzhof die zugunsten künftiger Rentner entschieden.

Richter fordern vom Gesetzgeber Maßnahmen gegen Doppelbelastung

Die Besteuerung von Renten muss neu geordnet werden, wenn Rentner künftig nicht zu viel zahlen sollen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Bundesfinanzhofes (BFH) in München. „Die neue Rechtsprechung des BFH hat Auswirkungen auf die Besteuerung zukünftiger Altersrenten“, erklärte die finanzpolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Antje Tillmann, in Berlin. „Deshalb werden wir im kommenden Finanzausschuss des Deutschen Bundestags mit dem Bundesfinanzministerium diskutieren, wie die nun deutlich eher als bisher im Jahre 2040 erwartete Doppelbesteuerung der Renten vermieden werden kann.“

Kernpunkt des Urteils ist die Frage, ob das steuerliche Existenzminimum und die Freibeträge für Kranken- und Pflegeversicherung bei der Berechnung des künftig zu besteuerenden Rententeils mit einbezogen werden. Dies hat das Bundesfinanzministerium so praktiziert. Die BFH-Richter verneinten dies in ihrem Urteil mit der Folge, dass der Gesetzgeber die Besteuerung für künftige Rentnergenerationen neu berechnen und regeln muss. Die Kläger hatten sich wegen der Doppelbesteuerung von Renten an das Gericht gewandt.

Für die aktuellen Fälle wies das Gericht die Klage indessen zurück. Seit 2005 gilt die nachgelagerte Besteuerung, die schrittweise bis 2040 vollzogen wird. Damit werden die Beiträge zur Rentenversicherung schrittweise steuerfrei gestellt, die späteren Renten aber besteuert. In der Entscheidung ging es um die Frage, ob in der Übergangszeit die Höhe der Beitragsfreistellung mit der Höhe des zu besteuerenden Rentenanteils korrespondiert.