Auslieferung

Beschwerde von Berger abgewiesen

Das schweizerische Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des deutschen Anwalts Hanno Berger gegen seine Auslieferung an Deutschland abgewiesen. Berger wird in Hessen und Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit illegalen Cum-ex-Geschäften zulasten...

Beschwerde von Berger abgewiesen

dpa-afx

Das schweizerische Bundesstrafgericht hat eine Beschwerde des deutschen Anwalts Hanno Berger gegen seine Auslieferung an Deutschland abgewiesen. Berger wird in Hessen und Nordrhein-Westfalen im Zusammenhang mit illegalen Cum-ex-Geschäften zulasten der deutschen Steuerzahler gesucht.

Das Gericht in Bellinzona im Kanton Tessin machte den Entscheid vom 20. Dezember am Mittwoch publik. Berger sitzt seit Sommer in Auslieferungshaft. Er und seine Anwälte können noch das Bundesgericht als letzte Instanz anrufen. Berger hat die Vorwürfe gegen ihn zurückgewiesen.